BL-Landratskommission will Rückweisung des Gemeinderegionengesetzes

Das neue Gemeinderegionengesetz für den Kanton Baselland hat die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats (JSK) intensiv beschäftigt. Weil nicht alle Einwände ausgeräumt werden konnten, beantragt das Gremium dem Parlament, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen.

Das neue Gemeinderegionengesetz für den Kanton Baselland hat die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats (JSK) intensiv beschäftigt. Weil nicht alle Einwände ausgeräumt werden konnten, beantragt das Gremium dem Parlament, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen.

Für Rückweisung sprach sich die JSK nach insgesamt zehn Sitzungen einstimmig aus, wie aus ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht hervorgeht. Zustimmung findet bei der Kommission dagegen der neue Verfassungsartikel, in dem die Grundsätze zum Verhältnis von Kanton und Gemeinden präziser gefasst werden.

Verfassungsartikel ergänzt

Bei der Verfassungsänderung schlägt die JSK diverse Änderungen vor, von denen viele dem besseren Verständnis dienen. Von inhaltlicher Bedeutung ist indes die Ergänzung des Verfassungsartikels zur Zusammenarbeit.

Nach den Vorstellungen der Kommission sollen die Gemeinden die Zusammenarbeit nicht nur anstreben. Vielmehr soll der Kanton sie dabei unterstützen. Mit dieser Ergänzung will die JSK gemäss ihrem Bericht ausdrücken, dass die Gemeindeautonomie den Kanton nicht aus seiner «Obhutspflicht» entlässt.

Schwerer als mit der Änderung der Kantonsverfassung tat sich die JSK mit dem Gesetz über die regionale Zusammenarbeit der Gemeinden. Dessen Kernelement ist die Bildung von sechs Regionalkonferenzen, mit denen die Zusammenarbeit der Gemeinden institutionalisiert, koordiniert und intensiviert wird, wie es im Bericht der JSK heisst.

Furcht vor inhaltsloser Staatsstruktur

Unter anderem wird jedoch in der Kommission befürchtet, dass mit den Regionen eine vierte Staatsebene entstehen könnte. Auch von einer «womöglich unnötigen, weil inhaltslosen neuen Staatsstruktur» war im Gremium die Rede. Bemängelt wurde zudem, dass die Strukturen festgelegt werden, bevor die Inhalte bekannt sind.

Unter Verzicht auf eine Detailberatung plädiert die JSK wegen all der weiterhin bestehenden Vorbehalte für Rückweisung des Gesetzes. Die Auswertung bereits laufender Projekte zur Stärkung der Gemeinden sollen in einer Überarbeitung des Gesetzesentwurfs oder in einem neuen Gesetz berücksichtigt werden, fordert die Kommission. Das Gesetz solle pragmatisch zeigen, was es für interkommunale Zusammenarbeit braucht.

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