Die Baselbieter Regierung gibt dem Objektblatt für den Flugplatz Dittingen im Entwurf des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) des Bundes ihren Segen: Sie habe aufgrund einer verwaltungsinternen Prüfung entschieden, dass aus Kantonssicht dagegen keine Vorbehalte bestünden, teilte sie am Dienstag mit.
Das Flugfeld in der Laufentaler Gemeinde Dittingen sei bereits im kantonalen Richtplan (KRIP) enthalten und im Zonenplan der Gemeinde als Spezialzone Flugfeld ausgeschieden. Diese müssten wegen des neuen SIL-Objektblatts nicht angepasst werden, begründet die Regierung den Entscheid.
Ausserdem sei die in Zukunft mögliche Lärmbelastung der Lärmempfindlichkeitsstufe II für die weitere Siedlungsentwicklung von Dittingen nicht relevant. Die Stellungnahme zum Flugplatz Dittingen, wo im Zweijahresrhytmus die Dittinger Flugtage stattfinden, geht nun ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).