Die Baselbieter Regierung will mit einer Standesinitiative beim Bund effizientere Ermittlungen in der Strafverfolgung erreichen. Möglich werden sollen Einvernahmen ohne Teilnahme Mitbeschuldigter und deren Protokollierung mit Tonaufnahmen. Entsprechend geändert werden soll die schweizerische Strafprozessordnung (StPO).
Einen Entwurf für die Standesinitiative hat die Regierung dem Landrat vorgelegt, wie sie am Mittwoch mitteilte. Mit der Forderung nach getrennten und unbeeinflussten Einvernahmen Beschuldigter will sie zu einer Regelung zurückkehren, wie sie vor Inkrafttreten der StPO im Jahr 2011 gegolten hatte.
Erschwerte Wahrheitsfindung
Ein wesentliches Element der Wahrheitsfindung im Strafverfahren seien möglichst unbeeinflusste Aussagen der Beteiligten, heisst es in der Regierungsmitteilung: Die Beteiligten müssten getrennt und ohne Kenntnis der Aussagen anderer Verfahrensbeteiligter befragt werden. In vielen Fällen sind indes mehrere Beschuldigte beteiligt.
Laut der Regierung legt das Bundesgericht den massgeblichen Artikel 145 der StPO nun so aus, dass alle Beschuldigten uneingeschränkt die Teilnahme an den Einvernahmen Mitbeschuldigter gewährt wird. Damit gebe es nach der ersten Einvernahme des ersten Beschuldigten keine unbeeinflussten Aussagen mehr.
Das erschwere die Wahrheitsfindung erheblich oder verunmögliche sie gar. Ausserdem könne die Terminkoordination mit allen Beteiligten ein Verfahren derart in die Länge ziehen, dass das gesetzliche Beschleunigungsgebot regelmässig verletzt zu werden droht.
Kritik auch der Staatsanwaltschaft
Auf das Problem aufmerksam gemacht hat bereits die Baselbieter Staatsanwaltschaft an ihrer Jahresmedienkonferenz im April. Wenn ein Beschuldigter gemäss Bundesgericht nach seiner eigenen Befragung ein Teilnahmerecht an anderen Einvernahmen in dem Fall habe, erschwere dies das Bemühen, unbeeinflusste Aussagen zu erhalten.
Ausserdem verwies die Behörde auf grosse organisatorische Schwierigkeiten. So musste sie etwa in einem Fall einen Termin mit 20 Personen vereinbaren. Die Staatsanwaltschaft hoffte auf die eidgenössischen Räte, wo die Frage nach Kritik aus der ganzen Schweiz anhängig gemacht worden sei.
Umständliches Protokollieren
Die andere Forderung der Standesinitiative zielt auf eine Effizienzsteigerung und Arbeitserleichterung: Statt Einvernahmen unmittelbar schriftlich protokollieren zu müssen, sollen Bild/Ton-Aufnahmen und eine spätere Abschrift erlaubt sein; zum Unterzeichnen würde die Abschrift dann per Post verschickt.
Bisher sind zwar technische Hilfsmittel zur Protokollierung zulässig. Der gleichzeitige Verzicht auf das Protokollieren von Hand ist jedoch nur vor Gericht, nicht aber im Vorverfahren bei der Staatsanwaltschaft erlaubt.
Ein Verzicht würde indes keine Verfahrensrechte beeinträchtigen, die Qualität der Einvernahme aber steigern, glaubt die Regierung: Der Originalton wäre elektronisch archiviert, und die Einvernahme wäre nicht mehr durch das Protokollieren gestört. Ausserdem würden die Einvernahmen kürzer, da das Ausdrucken und Durchlesen des Protokolls am gleichen Termin entfiele.
Forderungen aus dem Landrat
Mit der Standesinitiative entspricht die Regierung Forderungen aus dem Kantonsparlament. So hat die Geschäftsprüfungskommission in einem Bericht zur Umsetzung der neuen StPO Empfehlungen zu deren Nachbesserung formuliert. Die Änderung der Protokollierungsvorschriften war zudem Gegenstand einer Motion der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission.