„Blick“ und „SonntagsBlick“ haben es bei der Berichterstattung über Masernfälle im Umfeld der „Organischen Christus-Generation“ mit der Wahrheit nicht allzu genau genommen. Sie erweckten den Eindruck, dass es wegen der „unheimlichen Sekten-Messe“ zu den Ansteckungen kam.
Im April dieses Jahres berichteten beide Zeitungen, dass sich sechs Kinder einer Familie bei einem Gottesdienst angesteckt hätten. Allein dadurch sei die Wahrheitspflicht noch nicht verletzt worden, auch wenn sich der Zusammenhang nicht direkt belegen lasse, befand der Presserat in einer Stellungnahme. Verfasst hatte er diese aufgrund einer Beschwerde des Führers der „Organischen Christus-Generation“.
„Blick“ und „SonntagsBlick“ gingen jedoch zu weit, indem sie der Leserschaft suggerierten, dass die Masernansteckung etwas mit dem „unheimlichen“ Inhalt der „Sekten-Messe“ zu tun habe, wie der Presserat in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme festhält. Zudem wäre der „Blick“ auf Begehren des Beschwerdeführers verpflichtet gewesen, diese unzutreffende Tatsachendarstellung zu berichtigen.
Mehr Zurückhaltung geboten
Der Presserat stellte auch fest, dass die beiden Zeitungen die betroffene Familie über ihr näheres soziales Umfeld hinaus erkennbar machten. Die Voraussetzungen für eine identifzierende Berichterstattung waren gemäss der Stellungnahme aber nicht gegeben.
Das Diskriminierungsverbot dagegen ist durch die Bezeichnungen „Sektenguru“ und Sekten-Messe“ nicht verletzt worden, da Religions- und Sektenexperten in der „Organischen Christus-Generation“ nicht bloss eine alternative Religionsgemeinschaft sehen. Auf dieses kritische Bild dürften sich „Blick“ und „SonntagsBlick“ in ihren Berichten stützen, schreibt der Presserat.