Blocher: «Bin bereit über alles zu reden, das Wirkung erzielt»

Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zieht Christoph Blocher nun einen Kompromiss in Erwägung. Wirtschaftsvertreter haben ihm die Schutzklausel näher gebracht, erklärt er in einem Zeitungsinterview.

Christoph Blocher ist bereit, über eine wirksame Schutzklausel zu diskutieren (Archiv). (Bild: sda)

Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zieht Christoph Blocher nun einen Kompromiss in Erwägung. Wirtschaftsvertreter haben ihm die Schutzklausel näher gebracht, erklärt er in einem Zeitungsinterview.

Der SVP-Politiker Christoph Blocher ist zwar bereit, für die Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative auch über eine Schutzklausel zu reden. Doch: «Es kann nur eine Lösung interessieren, die die Einwanderung massiv senkt», sagte er in einem Zeitungsinterview.

Einzelne Unternehmer sähen im persönlichen Gespräch ein, dass die derzeitige Personenfreizügigkeit eingeschränkt werden müsse, sagte Blocher im Interview mit der «Schweiz am Sonntag». «Sie reden von einer wirksamen Schutzklausel».

Für den früheren Bundesrat und Zürcher Nationalrat stellt sich bei der Diskussion zur Schutzklausel die Frage, «ab wann die beschlossene Kontingentierung und der Inländerschutz gelten sollen». «Dieser Sockel müsste sehr tief liegen.» Er sei bereit, über alles zu reden, sagte Blocher. «Aber die durch das Volk beschlossene Wirkung – massiv weniger Zuwanderung – muss erzielt werden.»

Erst in Kraft, wenn Zuwanderung stark steigt

Ein Modell mit einer Schutzklausel hatte der frühere Schweizer Spitzendiplomat Michael Ambühl in die Diskussion eingebracht. «Er nennt keine Zahlen», stellte Blocher dazu fest. «Aber das ist das Einzige, was interessiert.»

Für eine Umsetzung der SVP-Initiative plädierte in der Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage auch Wirtschaftsverbände. Sie wünschen sich eine flexiblere Umsetzung als sie der Bundesrat vorgeschlagen hatte.

Der Arbeitgeberverband und ecnomiesuisse schlagen ein Modell vor, das für normale Lagen die volle Personenfreizügigkeit für Bürger von EU- und EFTA-Staaten gelten würde. Erst wenn die Zuwanderung stark wird und eine gesetzte Limite erreicht ist, können nur Menschen neu in die Schweiz ziehen, wenn gleichzeitig ebenso viele auswandern.

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