Blocher muss vor der Immunitätskommission aussagen

Der in ein Strafverfahren verwickelte SVP-Nationalrat Christoph Blocher muss vor der Immunitätskommission des Nationalrats erscheinen. Die Kommission hat ihn für den 25. April zu einer Anhörung eingeladen.

Die Immunitätskommission will Blocher am 25. April anhören (Archiv) (Bild: sda)

Der in ein Strafverfahren verwickelte SVP-Nationalrat Christoph Blocher muss vor der Immunitätskommission des Nationalrats erscheinen. Die Kommission hat ihn für den 25. April zu einer Anhörung eingeladen.

Dies sagte Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) am Mittwoch vor den Medien in Bern. Blocher darf vor dem Gremium seine Sicht der Dinge äussern, bevor dieses über seine Immunität und eine allfällige Aufhebung entscheidet.

Für die Kommission stellen sich dabei eine ganze Reihe von kniffligen juristischen Fragen, die umso schwieriger zu beantworten sind, als es nach der jüngsten Gesetzesrevision dazu weder eine Praxis noch Reglemente gibt.

Viele Fragen

Umstritten ist als erstes, ob Blocher zum Zeitpunkt der allfälligen Tatbegehung überhaupt Parlamentarier war. Das Treffen mit dem Informanten der Bank Sarasin, welcher Unterlagen über Devisengeschäfte des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand gehabt haben soll, fand nämlich vor Blochers Vereidigung statt.

Nach Auskunft von Brand ist es das erste Mal, dass sich die Frage nach dem genauen Zeitpunkt der Einsetzung ins Amt überhaupt stellt. Entsprechend fehlt es an juristischer Literatur oder Fällen, die als Vorbild dienen können.

Als nächstes muss die Kommission klären, ob die Handlungen Blochers, in welchen die Zürcher Staatsanwaltschaft eine mögliche Verletzung des Bankgeheimnisses sieht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dessen parlamentarischer Tätigkeit stehen.

Blocher selber behauptet dies. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass ihm die fraglichen Dokumente gerade deshalb angetragen worden sind, weil er Parlamentarier ist. Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestreitet einen direkten Zusammenhang und möchte entsprechend feststellen lassen, dass Blocher keine Immunität geniesst.

Interessenabwägung

Falls die Kommission Blochers Argumentation folgt und zum Schluss kommt, dass dieser von der Immunität geschützt ist, muss sie über die Aufhebung der Immunität befinden. Dieser Entscheid fällt laut Brand aufgrund einer Güterabwägung zwischen den öffentlichen Interessen und den Interessen des Parlamentariers.

Nicht entscheiden muss die Kommission jedoch über die Frage, ob die Durchsuchung von Blochers Haus und Büro rechtmässig war. Diese stellt sich im Beschwerdeverfahren vor dem Zürcher Obergericht und im einem allfälligen Strafverfahren, wenn es um die Verwertbarkeit von Beweisen geht.

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