SVP-Nationalrat Christoph Blocher hat das Vorgehen der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey in der Affäre Hildebrand verteidigt. Diese habe «in grösster Sorge» gehandelt, sagte Blocher in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» und dem «Bund» vom Dienstag.
«Dass der Bundesrat Herrn Hildebrand mit den Vorwürfen direkt konfrontierte, war etwas ungeschickt. Aber das sind alles unwichtige Details», sagte Blocher weiter. Es sei eben einfacher, nun jenes Bundesratsmitglied zu kritisieren, das nicht mehr im Amt ist.
Die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerates (GPK) hätten ihren Auftrag von Anfang an eingeschränkt, «weil sie die unangenehmen Fragen nicht stellen wollten», sagte Blocher. Seiner Meinung nach hätte gegen den Ex-Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, schon lange eine Strafuntersuchung eröffnet werden müssen.
Dessen Verhalten und das der SNB seien von den GPK hingegen gar nicht untersucht worden. Stattdessen hätten sich die GPK mit der Frage beschäftigt, ob der Bundesrat und die Verwaltung richtig gehandelt hätten. «Das ist möglicherweise auch eine interessante Frage, aber eine Nebensache», sagte Blocher.
Die GPK rollten die Ereignisse rund um Hildebrands Rücktritt auf. Im Zentrum der Betrachtungen lag die Zeit nach dem 5. Dezember 2011, als Blocher Calmy-Rey über Devisentransaktionen der Familie Hildebrand informierte.
Calmy-Rey weist Vorwürfe zurück
In dem am Montag vorgelegten 90-seitigen Bericht kritisierten die GPK, dass sich der Bundesrat über seine Kompetenzen hinweggesetzt und ohne rechtliche Grundlage gehandelt habe. Calmy-Rey wies die Vorwürfe am Montag zurück. «Die gesetzlichen Grundlagen für unser Handeln waren da», sagte sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Das Verfahren gegen Blocher wegen möglicher Verletzung des Bankgeheimnisses ist noch hängig. Im Rahmen des Verfahrens war es auch zu einer Hausdurchsuchung bei Blocher gekommen. Blocher klagte deswegen gegen die Zürcher Strafverfolgungsbehörden. Über diese Klage entscheidet das Zürcher Obergericht Anfang nächster Woche.