BLPK senkt technischen Zinssatz und Umwandlungssatz – Renten leiden

Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) senkt den technischen Zinssatz und den Umwandlungssatz. Sie reagiert damit auf die schwierigen Bedingungen an den Anlagemärkten.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) senkt den technischen Zinssatz und den Umwandlungssatz. Sie reagiert damit auf die schwierigen Bedingungen an den Anlagemärkten.

Der technische Zinssatz wird per 1. Januar 2018 von 3,00 Prozent auf 1,75 Prozent gesenkt, wie die BLPK am Donnerstag mitteilte. Der Umwandlungssatz wird zwischen 2019 und 2022 in vier Schritten von 5,80 Prozent auf 5,00 Prozent reduziert.

Zusätzlich hat der BLPK-Verwaltungsrat entschieden, die künftigen Ehegatten- und Lebenspartnerrenten von heute zwei Drittel auf 60 Prozent der Alters- und Invalidenrenten zu senken. Auf die heute bereits laufenden Renten habe die Senkung des technischen Zinssatzes indes keinen Einfluss.

Wegen den historisch tiefen Zinsen fliessen heute nur ungenügende Erträge aus den Kapitalmärkten in die Pensionkassen, begründet die BLPK die Massnahmen. Der «schmerzhafte Einschnitt» für künftige Rentner sei unumgänglich, um die finanzielle Stabilität der Kasse in Zukunft sicherzustellen.

14 Prozent tiefere Rente

Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 5,00 Prozent im Alter 65 ergibt gemäss BLPK-Website für die Versicherten eine um rund 14 Prozent tiefere Rente. Ein Beispiel: Hat ein Neurentner mit einem angesparten Guthaben von 500’000 Franken mit einem Umwandlungssatz von 5,80 Prozent eine jährliche Rente von 29’000 Franken, sind es mit einem Satz von 5,00 Prozent noch 25’000 Franken.

Um die Reduktion abzufedern, schlägt die BLPK den rund 60 voneinander unabhängigen Vorsorgewerken, die von ihr als Sammeleinrichtung verwaltet werden, freiwillige Massnahmen vor. Unter anderem könnten die Sparbeiträge erhöht werden. Betroffen davon wären Arbeitnehmende durch erhöhte Lohnabzüge und Arbeitgeber durch einen höheren Personalaufwand.

Ältere Arbeitnehmende können allerdings die vergangenen Jahre mit erhöhten Sparbeiträgen nicht mehr vollumfänglich kompensieren – dazu reicht die Zeit nicht. Hier bestehe die Möglichkeit, durch eine einmalige Abfederungseinlage des Arbeitgebers die fehlenden Sparbeiträge vollständig oder teilweise auszugleichen.

Zudem können Vorsorgewerke ab 2019 auch einen höheren Umwandlungssatz von 5,40 Prozent festlegen, sofern der Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten selber finanziert. Entsprechende Beschlüsse zu Abfederungsmassnahmen sollten gemäss BLPK in den einzelnen Vorsorgewerken bis im Frühjahr 2018 gefasst sein.

Sanierungsmassnahmen möglich

Mit der Senkung des technischen Zinssatzes erhöhen sich die Rentenkapitalien je nach Altersstruktur um rund 10 bis 15 Prozent gegenüber heute, wie es weiter heisst. Genüge eine vorhandene Wertschwankungsreserve nicht, um die Erhöhung abzufangen, seien Sanierungsmassnahmen nötig, um die Unterdeckung der Kasse zu beseitigen.

Über solche Massnahmen habe gegebenenfalls in jedem Vorsorgewerk die paritätisch aus Arbeitgebern und aktiven Versicherten zusammengesetzte Vorsorgekommission bis Ende 2017 zu beschliessen. Eine Unterdeckung muss gemäss Bundesrecht innerhalb fünf bis sieben Jahren beseitigt werden.

2015 hatte der konsolidierte Deckungsgrad der BLPK 101,3 Prozent betragen. Die einzelnen Vorsorgewerke wiesen dabei indes unterschiedliche Deckungsgrade auf, die von 97,5 bis 119,6 Prozent reichten.

Bei der BLPK sind unter dem Strich mehr als 24’000 Berufstätige versichert. Den rund 60 Vorsorgewerken gehören über 200 Arbeitgebende an, unter anderem der Kanton Basel-Landschaft, Gemeinden, Hochschulen, Spitäler und Altersheime. Über 10’000 Personen beziehen derzeit eine Rente.

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