Blutspende-Verbot für Schwule laut EU-Gericht rechtens sein

Der Ausschluss Schwuler von der Blutspende kann laut einem EU-Urteil rechtens sein. Voraussetzung ist aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg.

Ein Blutbeutel im Blutspendedienst des Rotes Kreuzes (Archiv) (Bild: sda)

Der Ausschluss Schwuler von der Blutspende kann laut einem EU-Urteil rechtens sein. Voraussetzung ist aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg.

Konkret geht es um einen französischen Fall. Ein Blutspende-Verbot für Schwule könne gerechtfertigt sein, erklärten die Richter. Allerdings müsse geklärt werden, ob es keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein.

Diese Möglichkeiten muss nun das für den Einzelfall zuständige Gericht im französischen Strassburg prüfen. Zudem müssen die Richter Angaben zur Verbreitung von HIV in verschiedenen Bevölkerungsgruppen prüfen.

Ansteckungsrate 200 Mal höher

Nach Daten der französischen Regierung aus den Jahren 2003 bis 2008 waren homosexuelle Männer die am stärksten von HIV-Neuinfektionen betroffene Gruppe. Die Ansteckungsrate war demnach 200 Mal höher als in der heterosexuellen Bevölkerung des Landes. Das Strassburger Gericht muss klären, ob diese Daten belastbar und weiterhin relevant sind.

Für die Schweiz, wo homosexuelle Männer von der Blutspende ausgeschlossen sind, sind die Entscheide des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg nicht verbindlich.

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