Bobadilla muss vor den Richter

Der ehemalige FCB-Stürmer Raul Bobadilla muss sich im Kanton Solothurn wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln vor einem Gericht verantworten.

Bobadilla hier noch im Basler Dress. (Bild: Si)

Der ehemalige FCB-Stürmer Raul Bobadilla muss sich im Kanton Solothurn wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln vor einem Gericht verantworten.

Am 24. Juli hatte Raul Bobadilla in Seewen kurz nach 16 Uhr die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um 55 km/h überschritten – nach Abzug der Toleranz von 6 km/h. Jetzt wurden die Ermittlungen abgeschlossen, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte.

Die Polizei hatte Bobadilla, der damals noch Angestellter des FC Basel war, den Führerausweis sofort abgenommen. Ausserdem wurde der Maserati konfisziert, mit dem der 26-jährige Argentinier unterwegs gewesen war. Kurz nach der Verkehrsübertretung wurde Bobadilla vom FCB an den FC Augsburg in die Bundesliga weitergereicht.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat Bobadilla nun wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt. Nach den auf Anfang Jahr verschärften Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz droht Bobadilla eine Freiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren. Ausserdem muss das zuständige Richteramt Dorneck-Thierstein darüber entscheiden, was mit dem beschlagnamten Sportwagen geschieht. Welchen Strafantrag die Staatsanwaltschaft stellt, wird erst am Prozess bekannt. Der Termin der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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