Der tödliche Bootsunfall vom Juli 2010 auf dem Bielersee wird vor Gericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft in Biel BE hat Anklage erhoben gegen den 77-jährigen Mann, dessen Boot eine junge Frau erfasst haben soll. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.
Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wirft dem Mann vor, am 11. Juli 2010 gegen Abend mit seinem Motorboot in der Nähe der St. Petersinsel ein Schlauchboot übersehen zu haben. Auf diesem wollten eine 24-jährige Aargauerin und ihr Freund den Bielersee von der St. Petersinsel her in Richtung Lüscherz BE überqueren.
Als die beiden das Motorboot nahen und trotz Rufen und Handzeichen nicht abdrehen sahen, sprangen die beiden aus dem Boot. Die Frau wurde von der Schraube des Motorboots erfasst und erlitt so schwere Verletzungen, dass sie noch im Wasser starb. Ihr Freund blieb unverletzt. Das Motorboot fuhr ohne anzuhalten weiter.
Genügend belastendes Material
Die Staatsanwaltschaft hat nun beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland Anklage erhoben, weil sie über genügend Belastungsmaterial verfüge, um den Tatvorwurf hinlänglich zu erhärten. Das sagte am Mittwoch Christof Scheurer, der Informationsbeauftragte dieser Behörde, auf Anfrage. Er ergänzte damit eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Auf welche Elemente diese ihre Anklage im Wesentlichen stützt, wollte Scheurer nicht sagen. Das werde die Staatsanwaltschaft erst im Prozess darlegen, für den es noch kein Datum gibt.
„Nichts bemerkt“, sagt Bootsführer
Das Bootsdrama vom Bielersee machte Schlagzeilen in der ganzen Schweiz. Die Polizei fahndete nach dem Unfall tagelang nach dem Führer des Motorboots und wertete Hunderte von Hinweisen aus der Bevölkerung aus. Sie setzte zudem eine Sonderkommission ein.
Ende Juli 2010 teilten die Behörden schliesslich mit, ein Rentner aus der Region stehe unter dringendem Tatverdacht. Dieser gab zwar zu, am Nachmittag des 11. Juli 2010 auf dem Bielersee unterwegs gewesen zu sein. Aber weder er noch die anderen Personen auf seinem Boot hätten zur fraglichen Zeit etwas Aussergewöhnliches festgestellt.
„Deshalb war und ist es für uns undenkbar, dass wir in den tragischen Unfall verwickelt sein könnten“, schrieb er ebenfalls Ende Juli 2010 in einer Stellungnahme an die Nachrichtenagentur sda.
Kein Geständnis
Die Ermittlungsbehörden führten in der Folge ein umfangreiches Beweisverfahren durch, bei dem auch ausländische Experten mitwirkten. In einer Mitteilung vom Juli des letzten Jahres sprach die Staatsanwaltschaft in Biel von „extrem komplexen Fragen“, die es zu beantworten gelte.
Schon damals schrieb die Staatsanwaltschaft, es werde wahrscheinlich zu einer Anklage kommen. Das Beweisverfahren ist nun abgeschlossen worden. Laut Scheurer liegt nach wie vor kein Geständnis des Motorbootführers vor.