Bootsführer in Biel wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Wegen fahrlässiger Tötung ist heute ein 77-jähriger Bootsführer in Biel verurteilt worden. Nach Überzeugung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland ist er für den Tod einer jungen Frau im Sommer 2010 verantwortlich.

Der verurteilte Bootsführer wird den Entscheid anfechten. (Bild: sda)

Wegen fahrlässiger Tötung ist heute ein 77-jähriger Bootsführer in Biel verurteilt worden. Nach Überzeugung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland ist er für den Tod einer jungen Frau im Sommer 2010 verantwortlich.

Einzelrichterin Elisabeth Ochsner verurteilte den Mann in erster Instanz zu einer zwölfmonatigen bedingten Freiheitsstrafe. Sie folgte damit praktisch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Bootsführer muss zudem für die Verfahrenskosten von fast 100’000 Franken aufkommen.

Sein Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt: Eindeutige Beweise für die Schuld des Bootsführers gebe es nicht, hatte er in seinem Plädoyer betont. Deshalb gelte der Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten».

Das Unglück vom 11. Juli 2010 hatte schweizweit Aufsehen erregt: Ein Motorboot war auf dem Bielersee ungebremst auf ein Gummiboot zugefahren. Darin sass ein junges Paar, das sich mit einem Sprung ins Wasser zu retten versuchte. Die Frau wurde von der Schiffsschraube erfasst und verblutete.

Einige Tage später machten die Ermittler einen Bootsbesitzer aus der Region ausfindig, den sie nach umfangreichen Abklärungen für den Unfall verantwortlich machten. Der Mann hat die Tat stets bestritten.

Indizienprozess

Doch Richterin Ochsner machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass die Indizien aus ihrer Sicht für einen Schuldspruch ausreichen. Die Anklage hatte zahlreiche belastende Zeugenaussagen ins Feld geführt, aber auch ein Gutachten zu den Verletzungen des Opfers sowie winzige Teile menschlicher Knochen an der Schiffsschraube.

Zeugenaussagen seien immer mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen, räumte die Richterin ein. Doch insgesamt ergebe sich daraus ein plausibles Bild des Unfallhergangs, das den Angeklagten schwer belaste.

Dieser habe sich in der ersten Befragung zudem selber belastet, als er angegeben habe, er sei zur Unfallzeit auf dem See gewesen. Später habe er das Zeitfenster ohne überzeugende Begründung korrigiert.

Zwar sei es möglich, dass er den Unfall gar nicht mitbekommen habe. Zum einen habe der graue Star sein Sehvermögen beeinträchtigt, zum anderen habe sich die Kollision zwischen Schiffsschraube und Opfer unter Wasser abgespielt. Doch auch wenn der Mann und seine zwei Begleiterinnen nichts registriert hätten, sei das kein Beweis für seine Unschuld.

Knochenpartikel am Schiff

Auch die wissenschaftlichen Expertisen sprächen gegen den Bootsführer, wie Ochsner betonte. Insbesondere der Fund von Knochenpartikeln an der Schiffsschraube lasse sich nicht anders plausibel erklären als mit dem Unfall. «Von wem sonst als vom Opfer soll das Knochenmaterial stammen?»

Dass an den Partikeln keine DNA gefunden wurde, ist aus Sicht des Gerichts nicht erstaunlich: Das Boot sei nach der Kollision bei der St. Petersinsel ja noch über den See bis Sutz-Lattrigen gefahren. «Eine bessere Waschmaschine gibt es gar nicht.»

Mängel machte die Richterin bei der Erstellung des Gutachten aus, das verschiedene Propellertypen darauf untersuchte, wie sie Haut und Knochen verletzen. In jedem Fall habe diese Expertise aber die Schuld des Bootsführers nicht widerlegen können.

Ochsner wies im weiteren den Vorwurf der Verteidigung zurück, die Ermittler hätten sich frühzeitig auf den 77-jährigen als Schuldigen fokussiert. Das Gegenteil sei der Fall: Die Polizei habe nicht weniger als 13 andere Bootsführer eingehend überprüft und als Täter ausschliessen können.

Bootsführer ficht Urteil an

Sein Mandant akzeptiere das Urteil des Regionalgerichts nicht und werde es anfechten, sagte Verteidiger Peter Saluz heute vor Journalisten.

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