Boris Beckers Traumhochzeit: Der Pfarrer gibt das Klagen auf

Der Honorarstreit zwischen Tennislegende Boris Becker und dem St.Moritzer Pfarrer Brent Fisher ist beendet: Fisher verzichtet auf weitere juristische Schritte und akzeptiert damit, dass er nicht im geforderten Umfang bezahlt wird.

Brent Fisher posierte vor der Hochzeit im Juni 20009 vor den Medien (Archiv) (Bild: sda)

Der Honorarstreit zwischen Tennislegende Boris Becker und dem St.Moritzer Pfarrer Brent Fisher ist beendet: Fisher verzichtet auf weitere juristische Schritte und akzeptiert damit, dass er nicht im geforderten Umfang bezahlt wird.

Fisher hat die Rekursfrist verstreichen lassen, ohne das Urteil vom Dezember 2011 an die nächsthöhere Instanz weiterzuziehen. Man habe keine Beschwerde gegen das Urteil des Zuger Kantonsgerichtes erhalten, sagte eine Sprecherin des Obergerichtes am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Der evangelische Pfarrer hatte von Becker ein Honorar von 9600 Franken gefordert, weil ihm die Promi-Hochzeit gemäss eigenen Angaben „erheblichen Zusatzaufwand“ beschert habe. Becker wollte jedoch nicht zahlen, weil der vereinbarte Betrag nur 2100 Franken betragen hatte.

Becker, der die TV-Rechte an der Hochzeit für viel Geld an den Sender RTL verkauft hatte, zog gegen den Geistlichen vor Gericht – „aus Prinzip“, wie Becker bei der Gerichtsverhandlung ausführte. Er habe das Gefühl, Pfarrer Fisher wolle ihn abzocken.

Pfarrer muss Beckers Anwalt zahlen

Das Gericht folgte zu einem grossen Teil Beckers Argumenten und verweigerte dem Pfarrer die 9600 Franken – in erster Linie, weil Fisher seinen Mehraufwand nicht Posten für Posten nachweisen konnte und er Becker nicht über die aus dem Ruder gelaufenen Kosten informierte.

Becker wurde nur zu einer kleinen Nachzahlung von 1300 Franken verpflichtet, womit Fishers Honorar schliesslich 3400 Franken betrug. Für Fisher alles andere als ein Happy-End, da ihn das Gericht gleichzeitig dazu verurteilte, einen Teil von Beckers Anwaltskosten zu übernehmen, konkret 2935 Franken.

Unter dem Strich blieben Fisher vom Honorar somit gerade mal 465 Franken. Sobald er die Rechnung seines Rechtsanwaltes bezahlt hat, dürfte dieser Betrag aber sogar deutlich ins Minus rutschen. Für die Vermählung der deutschen Tennislegende mit dem Model Lilly Kerssenberg muss Fisher also sogar in die eigene Tasche greifen.

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