Die in der Fondation Beyeler in Riehen aufbewahrte «Improvisation Nr. 10» (1910) von Wassily Kandinsky war in den 1990er-Jahren Objekt eines öffentlichen Restitutionsstreits. Dabei ging es aber nicht um «jüdischen Besitz», sondern um den Anspruch des Sohns (Jen Lissitzky) der nicht jüdischen Sophie Küppers (Jen Lissitzky), die das Werk dem Provinzialmuseum Hannover geliehen hatte. Es wurde von der Beschlagnahmungsaktion von 1937 erfasst, gelangte dann in den Besitz des Vermittlers Ferdinand Möller und 1951 in den Besitz von Ernst Beyeler. Rechtlich wurde nie geklärt, ob Möller rechtmässig über das Bild verfügte und Beyeler das Bild gutgläubig erwarb. 2002 regelte ein aussergerichtlicher Vergleich den Streit mit einer Abfindung an Jen Lissitzky.3 Mit diesem Fall, kann man sagen, schliesst sich der Kreis unserer Geschichte. Denn Möller war wie Hildebrand Gurlitt ein offizieller NS-Kunstvermittler. Deren Nachkommen gingen jedoch völlig unterschiedliche Wege: Während der Gurlitt-Sohn Claudius seinen teilweise vergifteten Schatz bis in unsere Tage heimlich hütete, errichtete die Möller-Tochter Angelika 1995 mit Mitteln des fragwürdigen Erbes eine Stiftung zum Zweck der Erforschung der Geschichte der «Entarteten Kunst». Der Clou: Die von der Staatsanwaltschaft im Fall Gurlitt beigezogene Kunsthistorikerin Meike Hoffmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der zu einem grossen Teil mit Möller-Geldern finanzierten Berliner Forschungsstelle «Entartete Kunst».
Dieser Text ist die Info-Box zum Artikel: Geschäfte in der Grauzone