Noch bevor die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ ins Parlament gelangt, hat sich am Dienstag ein Gegenkomitee zu Wort gemeldet. Vertreterinnen von SP, FDP, CVP und Grünen wandten sich mit Vehemenz gegen das von christlich-konservativen Kreisen getragene Begehren.
Dieses fordert, dass Abtreibungen – unter Vorbehalt weniger Ausnahmen – nicht mehr durch die obligatorische Krankenversicherung bezahlt werden. Für Anne-Marie Rey von der Schwangerschaftsabbruch-Infostelle geht es den Initianten dabei aber gar nicht darum, wie behauptet, die Kosten für die obligatorische Krankenversicherung zu senken.
Fristenregelung nicht in Frage stellen
Vielmehr gehe es den Initianten darum, Hürden aufzubauen und den Schwangerschaftsabbruch zu stigmatisieren, sagte Anne-Marie Rey am Dienstag vor den Medien. Im Interesse der Frauen und ihres Selbstbestimmungsrechts dürfe jedoch nicht auf die in jahrzehntelangen politischen Auseinandersetzungen erkämpfte Fristenregelung zurückgekommen werden.
Wenn die Initianten behaupteten, ihr Ziel sei die Senkung der Abtreibungsrate, sei dies irreführend, sagte die frühere CVP-Ständerätin Madeleine Amgwerd (JU). Die Schweiz kenne nämlich gerade wegen der heute geltenden Fristenregelung, dem breiten Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln und der immer professionelleren Sexualkunde eine der tiefsten Schwangerschaftsabbruchraten weltweit.
Dem von den Initianten genannten Ziel, die Kosten der Krankenversicherung zu senken, fehle jegliche Grundlage, sagte FDP-Nationalrätin Isabelle Moret (VD). Die Kosten seien vernachlässigbar. Diese machten nur gerade 0,04 Prozent der gesamten Gesundheitskosten aus. Im Vergleich dazu wären die Kosten viel höher, die aus den Geburten oder der Nachbehandlung von Pfuscherabtreibungen entstehen würden.
Bundesrat empfiehlt Ablehnung
Die im Juli 2011 eingereichte Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ wurde bislang vom Parlament noch nicht behandelt. Der Bundesrat hat sie vor drei Wochen dem Parlament zugeleitet und zur Ablehnung empfohlen.
Die Regierung stellte sich hinter die Fristenregelung, welche vor 10 Jahren mit einem Ja-Stimmenanteil von 72 Prozent vom Volk angenommen worden ist.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist seither in den ersten zwölf Wochen straflos, wenn die Schwangere eine Notlage geltend macht und einen Eingriff schriftlich verlangt. Zudem muss sie sich vom Arzt eingehend beraten lassen. Erst dann wird der Eingriff von der Grundversicherung finanziert.