Breivik auch gemäss Kommissions-Meinung nicht zurechnungsfähig

Eine norwegische Prüfungskommission hat das umstrittene Gutachten zur fehlenden Zurechnungsfähigkeit des geständigen Attentäters Anders Behring Breivik bestätigt. Die Kommission aus Rechtsmedizinern erklärte am Donnerstag einstimmig, sie habe „keine Anmerkungen“ zu dem Gutachten.

Aufnahme des geständigen Attentäters Breivik (l., Archiv) (Bild: sda)

Eine norwegische Prüfungskommission hat das umstrittene Gutachten zur fehlenden Zurechnungsfähigkeit des geständigen Attentäters Anders Behring Breivik bestätigt. Die Kommission aus Rechtsmedizinern erklärte am Donnerstag einstimmig, sie habe „keine Anmerkungen“ zu dem Gutachten.

In diesem hatten zwei Rechtspsychiater Breivik Ende November als „psychotisch“ und „paranoid schizophren“ eingestuft und damit teilweise heftige Kritik im In- und Ausland ausgelöst.

Der 32-jährige Breivik hatte am 22. Juli bei zwei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Nachdem die Prüfungskommission keine Einwände gegen das Gutachten erhoben hat, gilt die Einstufung des Täters als unzurechnungsfähig für das Gerichtsverfahren im nächsten Jahr als sehr wahrscheinlich.

Er könnte dann nicht zu Haft verurteilt, sondern ausschliesslich auf Dauer in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden.

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