Der geständige norwegische Attentäter Anders Behring Breivik ist am Montag bei einem Gerichtstermin in Oslo erstmals öffentlich fotografiert und gefilmt worden. Norwegens grösste TV-Sender übertrugen live, wie Breivik den Gerichtssaal betrat.
Der Gerichtstermin zur Verlängerung der Untersuchungshaft war begleitet von einem grossen Medienaufgebot. Dabei hob der 32-Jährige seine gefesselten Hände kurz in Richtung Zuhörer und Medien, was der Verteidiger Geir Lippestad später als „Versuch zu einem rechtsextremistischen Gruss“ darstellte.
Der 32-Jährige hatte im vergangenen Sommer bei zwei Anschlägen 77 Menschen getötet und sitzt seitdem hinter Gittern. Das Gericht verlängerte die Untersuchungshaft für den geständigen, aber nicht reuigen Täter bis zur Prozesseröffnung am 16. April.
Freilassung gefordert
Vor der Haftrichterin Wenche Fliflet Gjelsten, knapp hundert Angehörigen von Opfern und Überlebenden sowie 160 Medienvertretern forderte Breivik seine sofortige Freilassung. „Ich akzeptiere meine Inhaftierung nicht, ich fordere, umgehend freigelassen zu werden“, sagte er.
Seine Attentate nannte Breivik „vorbeugende Anschläge gegen Staatsverräter“ zur Verteidigung der „ethnisch norwegischen Bevölkerung“. Wie bei vorangegangenen Terminen erklärte der 32-jährige Rechtsextremist, er sei nicht im juristischen Sinne schuldig.
Keine zusätzliche Aufmerksamkeit
Unmittelbar vor dem Haftprüfungstermin konnte Breivik beim Betreten des Gerichtssaales abgelichtet werden. Der erklärtermassen an öffentlicher Aufmerksamkeit interessierte Attentäter hatte vorab sein Einverständnis für Fotos und TV-Bilder gegeben.
Die Angehörigen der von Breivik getöteten oder verletzten Menschen verurteilten dieses Vorgehen. Ein Sprecher der Hinterbliebenen sagte der Nachrichtenagentur NTB dazu: „Wir sind absolut dagegen, dass er diese zusätzliche Aufmerksamkeit bekommt“.
In der vergangenen Woche hatten die Haftanstalt Ila und Breiviks Anwälte mitgeteilt, dass der 32-jährige Attentäter mit einem grossen ausländischen TV-Sender ein Interview noch vor Beginn des Prozesses am 16. April vereinbart habe. Dies ist nach norwegischem Recht möglich.
Der rechstextreme Islamhasser Breivik hatte am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen getötet. Rechtspsychiater hatten den Attentäter im November für nicht zurechnungsfähig erklärt. Bis zum Prozessbeginn soll dazu ein zweites Gutachten vorgelegt werden.