Der geständige norwegische Attentäter Anders Behring Breivik legt Widerspruch gegen eine zweite rechtspsychiatrische Untersuchung seiner Zurechnungsfähigkeit ein. Dies sagte der Anwalt Breiviks, Geir Lippestad, am Mittwoch der Online-Ausgabe der Zeitung „Dagbladet“.
Das Osloer Gericht habe bei der Anordnung der Untersuchung Verfahrensfehler begangen. Das Gericht habe Zugang zu eigentlich vertraulichen medizinischen Unterlagen gehabt, sagte der Anwalt.
Seine Einstufung durch zwei Rechtspsychiater als psychotisch und paranoid-schizophren – und damit als nicht straffähig – war in Norwegen auf ein stark geteiltes Echo gestossen.
Das Gericht hatte vergangene Woche eine erneute psychiatrische Untersuchung des rechtsradikalen Islamhassers angeordnet. Begründet wurde dies mit der Schwere der Tat. Anwälte von Überlebenden und Opferfamilien hatten ein neues Gutachten gefordert.
Breivik soll ab April vor Gericht stehen. Zum Auftakt des Verfahrens wird dann endgültig über die Zurechnungsfähigkeit des geständigen Täters entschieden.