Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik ist vor Gericht für zurechnungsfähig erklärt worden. Die Richter verhängten die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschliessender Verwahrung. Damit wird er voraussichtlich nie wieder auf freien Fuss kommen.
Breivik muss die Verantwortung für seine zwei Attentate vom vergangenen Sommer übernehmen. Der Rechtsextremist hatte gestanden, am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag in Oslo und dem anschliessenden Massaker auf der Insel Utøya im Jugendlager der Sozialdemokraten insgesamt 77 Menschen getötet zu haben.
Der 33-Jährige hatte für seine Taten vor Gericht keine Reue gezeigt. In seinem Geständnis bezeichnete er die Morde als „grausam, aber notwendig“ und nannte als Tatmotiv Hass auf die Muslime und die Sozialdemokraten.
Richterin Wenche Elisabeth Arntzen begann nach der Urteilsverkündung am Vormittag mit einer ausführlichen Begründung, die nach ihren Angaben mehrere Stunden dauern sollte. Dabei verlas sie zunächst Angaben aus dem Werdegang Breiviks.
Der Verurteilte wird voraussichtlich in das Gefängnis Ila am Rande von Oslo verlegt. Bereits vor dem Urteil hatte Breivik angekündigt, er wolle keine Berufung einlegen, sollten die Richter ihn für schuldfähig erklären. Zwei Expertengutachten hatten zuvor widersprüchliche Ergebnisse zu seinem psychischen Zustand geliefert.
Zurechnungsfähigkeit im Prozess umstritten
Die Einstufung von Breiviks Geisteszustand stand damit im Prozess-Mittelpunkt. Breivik hatte sich während des gesamten Prozesses vehement gegen eine Einweisung in die Psychiatrie gewehrt. Eine Einstufung als unzurechnungsfähig sei für ihn „schlimmer als der Tod“.
Die Angehörigen vieler Opfer hofften, dass Breivik für schuldfähig erklärt werde, damit eine Gefängnisstrafe möglich ist. Nach norwegischem Recht darf bei begründeten Zweifeln an der Zurechnungsfähigkeit keine Gefängnisstrafe verhängt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert.