Brieflich abstimmen künftig nur noch mit Unterschrift

Wer in Basel-Stadt brieflich wählen und abstimmen will, soll den Zettel künftig persönlich unterschreiben müssen: Was in den meisten Kantonen bereits Praxis ist, schlägt die Basler Regierung mit Änderungen von Verfassung und Gesetz auch für den Stadtkanton vor.

Wer in Basel-Stadt brieflich wählen und abstimmen will, soll den Zettel künftig persönlich unterschreiben müssen: Was in den meisten Kantonen bereits Praxis ist, schlägt die Basler Regierung mit Änderungen von Verfassung und Gesetz auch für den Stadtkanton vor.

Die Unterschrift erschwere das illegale Ausfüllen fremder Stimm- und Wahlzettel, teilte die Regierung am Dienstag mit. Sie will zudem maschinenlesbare Wahl- und Stimmzettel für Sachabstimmungen und Majorzwahlen einführen, was ebenfalls Anpassungen des Rechts erfordere. Solche Zettel erlaubten, per Ankreuzen abzustimmen.

Zu den weiteren vorgeschlagenen Neuerungen zählt das Ständerats-Wahlrecht für Auslandschweizerinnen und -Schweizer, das von einer überwiesenen FDP-Motion verlangt wird. Ferner bringt das neue Erwachsenenschutzrecht des Bundes neue Begrifflichkeiten, an die kantonales Recht angepasst werden muss.

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