Briefliche Stimmabgaben sollten am Freitag bei den Gemeinden sein

Wer bei den kommenden Eidgenössischen Wahlen brieflich abstimmen will, sollte seinen Stimmzettel per A-Post spätestens am Donnerstag vor dem Wahlwochenende aufgeben. Mit der B-Post wird sogar der Dienstag als Abgabetermin empfohlen.

Per Post sollten die Stimmzettel spätestens am Freitag vor dem Wahlwochenende bei den Gemeinden sein. (Bild: sda)

Wer bei den kommenden Eidgenössischen Wahlen brieflich abstimmen will, sollte seinen Stimmzettel per A-Post spätestens am Donnerstag vor dem Wahlwochenende aufgeben. Mit der B-Post wird sogar der Dienstag als Abgabetermin empfohlen.

Da viele Gemeindebüros samstags geschlossen seien, sollten die Stimmcouverts spätestens am Freitag bei der Gemeinde eintreffen, teilte die Schweizerische Post am Donnerstag mit. Zu spät aufgegebene Stimmcouverts könnten oft nicht mehr rechtzeitig geliefert werden und die Wählerstimmen blieben dann unberücksichtigt.

Deshalb empfiehlt die Bundeskanzlei, die Unterlagen auch per A-Post bereits am Mittwoch aufzugeben. Aufpassen müssen die Stimmberechtigten ausserdem in denjenigen Gemeinden, in denen die Rücksendung der Stimmzettel nicht gratis ist. Denn nicht richtig frankierte Couverts könnten von den Gemeinden verweigert werden, heisst es weiter.

Nach Angaben der Post stimmen mittlerweile über 80 Prozent der Stimmenden über den Postweg ab. Je nach Wahlbeteiligung stelle sie den Gemeinden über zwei Millionen Abstimmungscouverts zu.

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