Brisantes Traktandum an erster Sitzung der Immunitätskommission

Die neu geschaffene Immunitätskommission des Nationalrats trifft sich am Mittwoch zur ersten ordentlichen Sitzung. Und schon hat sie einen brisanten Fall auf der Traktandenliste. Ein Entscheid über die Immunität von Nationalrat Christoph Blocher (SVP/ZH) wird aber nicht fallen.

Christoph Blocher in seinem Heim in Herrliberg (Archiv) (Bild: sda)

Die neu geschaffene Immunitätskommission des Nationalrats trifft sich am Mittwoch zur ersten ordentlichen Sitzung. Und schon hat sie einen brisanten Fall auf der Traktandenliste. Ein Entscheid über die Immunität von Nationalrat Christoph Blocher (SVP/ZH) wird aber nicht fallen.

Dies sagte Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) am Dienstag der Nachrichtenagentur sda. Dagegen spricht schon das Verfahren: Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass das betroffene Ratsmitglied vor einem Entscheid angehört wird.

Ohnehin müsse die Kommission zuerst grundlegende Prinzipien der Arbeitsweise klären, sagte Brand. Entschieden werden könnte daher allenfalls, ob und wann ein Hearing mit Blocher durchgeführt wird.

Gesuch eingereicht

Das für das Immunitätsverfahren nötige Gesuch hat die Zürcher Staatsanwaltschaft am Dienstagnachmittag eingereicht. Sie beantragt der Immunitätskommission festzustellen, dass sich im Zusammenhang mit dem Verfahren wegen Verletzung des Bankgeheimnisses für Blocher die Frage der Immunität nicht stellt. Falls doch, sei die Immunität aufzuheben.

Blocher seinerseits stellt sich auf den Standpunkt, dass seine Beteiligung an der Weitergabe von Bankunterlagen des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand von der parlamentarischen Immunität gedeckt ist. Seiner Ansicht nach war auch die vor einer Woche durchgeführte Hausdurchsuchung bei Blocher illegal, weil sie ohne Einwilligung der Ratspräsidien erfolgte.

Dagegen reichte Blochers Anwalt Walter Hagger Beschwerde beim Zürcher Obergericht ein. Im Parlamentsgesetz sei festgehalten, dass die Ermächtigung durch den Parlamentspräsidenten nötig sei, um Zwangsmassnahmen wie eine Hausdurchsuchung durchzuführen, sagte er am Dienstag zu einer Meldung der „Neuen Zürcher Zeitung“.

Weil Blocher die Bankunterlagen Hildebrands schon vor seiner Vereidigung entgegengenommen hat, ist darüber hinaus umstritten, ob er zum Zeitpunkt der Tat überhaupt schon Nationalrat war.

All diese Fragen werden die Immunitätskommission des Nationalrats sowie die Rechtskommission des Ständerats nun klären müssen – wohl nicht ausschliesslich aufgrund juristischer Überlegungen. Nach Auskunft von Brand könnte es mehrere Wochen dauern, bis der Entscheid über Blochers Immunität gefallen ist.

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