Die EU-Kommission empfiehlt die Aufhebung der Visumpflicht für türkische Bürger. Dies geschehe aber unter dem Vorbehalt, dass die Türkei die verbleibenden EU-Bedingungen erfüllt, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Folgen hätte der Schritt auch für die Schweiz.
Derzeit seien noch fünf von 72 Auflagen offen, sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans. Das Land habe «eindrucksvolle Fortschritte» gemacht und werde die Auflagen erfüllen, falls es das Reformtempo halte. Zieldatum für die visafreie Einreise ist Ende Juni, zuvor müssten aber die EU-Staaten und das Europaparlament zustimmen.
EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos verwies ebenso auf die bisher von der Türkei gemachten Fortschritte. «Wir vertrauen Ankara, «dass sie gewillt sind, in allen Bereichen so rasch wie möglich voranzukommen.» Natürlich werde die EU-Kommission den Prozess eng verfolgen.
Probleme beim biometrischen Pass
Bei den verbleibenden Kriterien geht es laut Timmermans um den Kampf gegen Korruption, die Zusammenarbeit mit der EU-Polizeibehörde Europol, die Justizzusammenarbeit mit den EU-Staaten, den Datenschutz und Gesetze zum Anti-Terror-Kampf.
Ausserdem stellte Timmermans klar, dass kein türkischer Staatsbürger in die EU ohne einen biometrischen Pass einreisen könne. Da jedoch die Türkei laut EU-Kommission diesen nicht mehr rechtzeitig einführen kann, akzeptiert sie anfangs als Zwischenlösung biometrische Pässe mit kurzer Gültigkeit, die lediglich ein Foto und Fingerabdrücke enthalten.
Nur Bürger mit solchen Pässen dürften ohne Visum nach Europa reisen. Ab Oktober soll die Türkei dann Pässe ausgeben, die den EU-Standards in vollem Umfang entsprechen.
Gegenleistung für Hilfe bei Flüchtlingen
Die visafreie Aufenthaltsdauer ist auf 90 Tage pro Halbjahr im eigentlich grenzkontrollfreien Schengen-Raum begrenzt. Von der Visumfreiheit profitieren würden etwa Geschäftsleute, Touristen oder Menschen, die Angehörige besuchen möchten.
Ankara pocht seit langem auf Reiseerleichterungen für türkische Bürger. Für die Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise kommt die EU der Türkei nun entgegen.
Als nächstes muss der Vorschlag nun von den EU-Staaten und dem EU-Parlament gutgeheissen werden. Der Vorsitzende der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, Manfred Weber, betonte, das Parlament werde nicht über die Visafreiheit abstimmen, bevor Ankara alle Vorgaben der EU umgesetzt habe. «Der Ball liegt in Ankara. Die Verantwortung für mögliche Verzögerungen auch», sagte er der Nachrichtenagentur DPA.
Schweiz hat kein Rückübernahmeabkommen
Da die Visaliberalisierung «Schengen» betrifft, muss auch die Schweiz diese übernehmen, da sie via Assoziierungsabkommen mit der EU Teil des Schengen-Raums ist.
Hat die EU dereinst die Visabefreiung türkischer Staatsbürger beschlossen, hat die Schweiz 30 Tage Zeit, ihre Rechtsgrundlagen anzupassen und der EU mitzuteilen, ob sie diese übernimmt. In der Vergangenheit hatte der Bundesrat bisher alleine alle Visabefreiungen gutgeheissen. Es ist also gut möglich, dass er es auch diesen Mal tun wird.
Eng mit der Visafreiheit ist auch die Frage nach einem Rückübernahmeabkommen mit der Türkei verknüpft. Dieses Abkommen garantiert, dass türkische Staatsbürger nach Ablauf ihres Aufenthalts in der EU in die Türkei zurück geschafft werden können, falls sie nicht freiwillig ausreisen. Denn Visafreiheit bedeutet nicht zeitlich unbegrenzter Aufenthalt.
Während die EU ein solches Rückübernahmeabkommen mit der Türkei bereits hat, steht die Schweiz zurzeit noch mit leeren Händen da. Komme es zu einer Visaliberalisierung mit der Türkei, dann insistierte die Schweiz auf ein Rückübernahmeabkommen, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga Ende April in Luxemburg. «Das ist bei der Türkei aber auch bei der EU-Kommission deponiert.» Aktuell führt Bern entsprechende Gespräche mit Ankara.