Der Stadtrat von Brugg AG hat gegen den Entscheid des Regierungsrates, ein ehemaliges Restaurant als Asylunterkunft zu nutzen, beim kantonalen Verwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Brugg will Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Lärmschutzverordnung prüfen lassen.
Mit der Beschwerde solle geklärt werden, ob auch kommunale Exekutivbehörden befugt seien, Verordnungen auf ihre Übereinstimmung mit dem übergeordneten Recht wie Bundesgesetze und Bundesverfassung zu überprüfen, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit.
Der Stadtrat hatte ein Baugesuch des kantonalen Departementes Gesundheit und Soziales (DGS) abgewiesen. Das DGS will das ehemalige Restaurant «Jägerstübli» vorübergehend als Unterkunft für 30 bis 40 Asylsuchende nutzen.
Die Lärmvorschriften würden grundsätzlich nicht eingehalten, hatte der Stadtrat den Entscheid begründet. Der Kanton habe nicht aufgezeigt, wie bauliche und gestalterische Massnahmen die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte ermöglichen würden.
Brugg ist gegen Asylunterkunft
Der Stadtrat ist der Ansicht, dass er zur Überprüfung der Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit einer Bestimmung in der Lärmschutzverordnung befugt ist. Der Regierungsrat sprach dem Stadtrat diese Befugnis ab. Er hiess die Beschwerde des DGS gegen den Entscheid des Stadtrates im Februar gut.
Vom Verwaltungsgericht erhofft sich Brugg nach eigenen Angaben auch eine Antwort auf die Frage, ob bei offensichtlicher Übernutzung einer Liegenschaft ein Baugesuch abgewiesen werden darf, obwohl die Ausnützungsziffer rein numerisch eingehalten ist.
Die geplante Umnutzung des ehemaligen Restaurants «Jägerstübli» an der Zurzacherstrasse ist umstritten. Gegen das Baugesuch des Kantons waren im April 2012 insgesamt 71 Einwendungen eingereicht worden.