Beim Strafverfahren gegen die UBS wegen Geldwäscherei in Malaysia sind keine Privatkläger zugelassen. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Bruno Manser Fonds sowie von drei Privatpersonen aus Malaysia abgewiesen.
Die Beschwerdekammer des Gerichts stützte damit den Entscheid der Bundesanwaltschaft von Ende Oktober. Der Fonds bedauert den Entscheid, wie er am Dienstag mitteilte.
In dem Verfahren geht es um den Vorwurf, die UBS habe über verschiedene Konti und Firmenkonstrukte in Singapur, Hongkong, der Karibik und der Schweiz über 90 Millionen US-Dollar an Bestechungsgeldern gewaschen – im Auftrag von Musa bin Aman, dem Regierungschef des Bundesstaats Sabah.
Am 29. August eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Grossbank und gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Geldwäscherei.
„Nicht unmittelbar geschädigt“
Das Bundesstrafgericht schliesst nicht aus, dass die drei Malaysier durch korruptionsbedingte Abholzung des Waldes geschädigt wurden. Sie seien aber „nicht unmittelbar“ geschädigt und deshalb auch nicht klageberechtigt, heisst es in dem Entscheid vom 12. Dezember, welcher der Nachrichtenagentur sda vorliegt.
Der Bruno Manser Fonds hatte argumentiert, es liege auf Seiten des malaysischen Staats als eigentlicher Geschädigter ein „offensichtliches Staatsversagen“ vor. Musa bin Aman werde durch höchste Instanzen von Malaysias Politik und Justiz aktiv protegiert.
Laut Bundesstrafgericht rechtfertigt dies allerdings eine Zulassung des Fonds als Kläger nicht. Das „mögliche Ungenügen einer ausländischen (Straf-)Rechtsordnung“ genüge nicht, um die Legitimation des Fonds in einem schweizerischen Verfahren auszuweiten, heisst es im Beschluss.
Der Bruno Manser Fonds hofft nun, dass „die Bundesanwaltschaft im laufenden Verfahren ein Maximum an Transparenz herstellen wird“, wie er in seiner Mitteilung schreibt.