BSI zahlt 211 Mio. Dollar zur Beilegung des US-Steuerstreits

Wichtiger Schritt im Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA. Mit der Tessiner Privatbank BSI hat sich die erste Bank aus der sogenannten Kategorie 2 mit den US-Behörden geeinigt. Weitere Einigungen dürften laut dem amerikanischen Justizministerium bald folgen.

Das Logo der Tessiner Privatbank BSI in Lugano (Symbolbild) (Bild: sda)

Wichtiger Schritt im Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA. Mit der Tessiner Privatbank BSI hat sich die erste Bank aus der sogenannten Kategorie 2 mit den US-Behörden geeinigt. Weitere Einigungen dürften laut dem amerikanischen Justizministerium bald folgen.

Die Übereinkunft mit BSI gab das Justizministerium an einer Telefonkonferenz bekannt. Demnach zahlt die Bank 211 Mio. Dollar zur Beilegung des Rechtsstreits. Das Institut habe zudem ein sogenanntes Non Prosecution Agreement (NPA) unterschrieben sowie Kontrollen eingewilligt, teilte die Behörde weiter mit.

Laut den Unterlagen des DoJ hatten im Jahr 2008 bis zu 3500 US-Kunden ein Konto bei der BSI. Von einigen habe die Behörde bereits die Namen erhalten – von wie vielen wurde nicht gesagt.

Die von der BSI verwalteten Vermögen beliefen sich im Sommer 2008 auf insgesamt 2,78 Mrd. Dollar, wie einem vom DoJ veröffentlichten Factsheet zu entnehmen ist. Bei einem Teil davon handelt es allerdings auch um deklarierte Vermögen. 

Unsicher bleibt vorerst, was die Kontrollen, auf die sich die amerikanischen Behörden und die BSI Bank verständigt haben, genau beinhalten. In der gemeinsamen Erklärung, welche die Schweiz und die USA im Sommer 2013 zur Beilegung des Steuerstreits unterzeichnet hatten, gibt es einigen Ermessensspielraum.

Kritik von betroffenen Banken

Im vergangenen Herbst wurde bekannt, dass sich ein Grossteil der betroffenen Schweizer Banken gegen geplante Auflagen des US-Justizdepartements zur Wehr setzten. Gemäss eines Entwurfs müssten sich die Banken dazu verpflichten, künftig jegliche Kenntnis einer Handlung oder Information, die irgendwie mit dem Thema US-Steuern zusammenhängt, vollständig in die USA zu melden.

Inzwischen sind einige Kategorie-2-Banken aus dem US-Steuerprogramm ausgestiegen. Dazu zählen die Genfer Kantonalbank, Barclays Schweiz oder die Schweizer Tochter der VP Bank. Die Kategorie 2 des Programms des US-Justizdepartements haben jene Banken gewählt, welche einen Verstoss gegen amerikanische Gesetze nicht ausschliessen.

Die BSI hat sich gemäss den Unterlagen offensichtlich zu einer weitgehenden Kooperation mit den US-Behörden entschieden. Im Communiqué des DoJ ist jedenfalls davon die Rede, dass die BSI den Behörden auch bei weiteren Anfragen weiterhelfe.

Noch keine Einigung bei Julius Bär

Zur Kategorie 1 gehört ein gutes Dutzend Banken, gegen die die US-Behörden bereits Verfahren wegen mutmasslichen Steuerdelikten eingeleitet hatten. Während sich die Credit Suisse im Mai 2014 mit den US-Behörden einigen konnte und in eine Strafzahlung von insgesamt 2,6 Mrd. Dollar einwilligte, warten andere Banken dieser Kategorie weiterhin auf einen Durchbruch. Zu ihnen zählen Julius Bär sowie die Kantonalbanken von Basel und Zürich.

Banken der Kategorie 3 müssen beweisen, dass sie und die als US-Personen geltenden Kunden nicht gegen Steuergesetze verstossen haben. Kategorie 4 schliesslich ist für Banken, die lediglich regional tätig sind und keine US-Kunden haben, aber trotzdem von der Entlastung durch das Steuerprogramm profitieren wollen.

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