Die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Landschaft hat zwar keine Bundes- und Kantonsgelder in unlauterer Weise verwendet. Aber ihre Buchführung ist mangelhaft.
Ein Verdacht auf unlautere Verwendung von Bundes- und Kantonsgeldern hat sich gemäss Untersuchungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) nicht bestätigt.
Der Schlussbericht eines eigens eingesetzten Wirtschaftsprüfungsunternehmen zeigt indes auf, dass die Buchführung der ZAK in den Jahren 2010 bis 2013 Mängel aufweist, wie es in einer Mitteilung von Kanton und SECO vom Dienstag heisst. Es fänden sich jedoch keine Hinweise, dass Bund und Kanton dadurch zu einem finanziellen Schaden gekommen sind.
Für das Jahr 2014 kann gemäss Mitteilung indes noch kein abschliessendes Ergebnis präsentiert werden. Ob Rückforderungen gestellt werden, sei derzeit noch offen. Dabei sollen die Ergebnisse des Schlussberichts sowie das Verhältnis der Kosten der ZAK zu den erbrachten Kontrollen berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligen sich Bund und Kantone je zur Hälfte an den Vollzugskosten. Baselland hat einen Teil seiner Kontrolltätigkeit weiter delegiert. Die Kontrollen in der Baubranche des Kantons werden seit dem Jahr 2010 von der ZAK durchgeführt.