Bürgerliche kritisieren Sorgfaltspflicht für Banken als überholt

Die Banken sollen im Kampf gegen Steuersünder mehr Verantwortung übernehmen und unversteuerte Gelder zurückweisen. Im Februar schickte der Bundesrat diesen Vorschlag in die Vernehmlassung, doch neue Entwicklungen stellen den Nutzen der Gesetzesänderung bereits wieder in Frage.

Banken-Filiale am Paradeplatz Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Die Banken sollen im Kampf gegen Steuersünder mehr Verantwortung übernehmen und unversteuerte Gelder zurückweisen. Im Februar schickte der Bundesrat diesen Vorschlag in die Vernehmlassung, doch neue Entwicklungen stellen den Nutzen der Gesetzesänderung bereits wieder in Frage.

Erst vor zwei Wochen gab der Bundesrat bekannt, dass er an der Ausarbeitung von internationalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) im Rahmen der OECD mitarbeiten wolle. Doch wofür sollten die Banken die Steuerehrlichkeit ihrer Kunden überprüfen, wenn die Schweiz ohnehin auf den AIA hinarbeitet, fragen in der Vernehmlassung gleich mehrere bürgerliche Parteien und sowie der Wirtschaftsdachverband economiesuisse.

Sie weisen die Vorlage deshalb entschieden zurück. Man wolle erst wissen, wohin der Bundesrat den Schweizer Finanzplatz zu steuern gedenke. Komme der AIA, sei die zusätzliche Sorgfaltspflicht für die Banken obsolet. Die FDP fordert deshalb einen «Marschhalt für sämtliche Regulierungsvorhaben».

Unnützes Vorpreschen

Gleichzeitig gebe es für die Schweiz keinen Grund vorzupreschen, solange der AIA nicht internationaler Standard sei, meinen CVP und SVP. «Die erhöhten Sorgfaltspflichten für Banken wären weltweit ein Novum und bedeuten zum jetzigen Zeitpunkt einen unnötigen Swiss finish», schreibt die CVP in ihrer Vernehmlassungsantwort.

In die gleiche Richtung zielt die SVP: «Keine internationale Vorschrift oder Empfehlung verlangt eine solch restriktive Praxis und es ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb die Schweiz ohne Not vorpreschen sollte.»

Die bürgerlichen Parteien fürchten, dass die Schweiz mit der einseitigen Einführung von restriktiven Kontrollen der Bankkunden den Finanzplatz schwäche. Einzig die BDP schreibt von einem «Reputationsgewinn für den verantwortungsvollen Finanzplatz».

Positiver bewertet wird die Vorlage von Parteien, welche den AIA klar befürworten. BDP und Grüne sehen in der Massnahmen denn auch einen «wichtigen Schritt zur Umsetzung der Weissgeldstrategie.» Die Kontrollpflicht für die Banken sehen sie jedoch nur als Zwischenschritt zur Einführung des AIA.

Der SP fehlt in der Vorlage konkret eine «allgemeine Verpflichtung der Kunden zur Selbstdeklaration», wie sie von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im Parlament versprochen worden sei. Damit müsse schnell «eine wirksame Mindestgarantie für Steuerkonformität geschaffen werden», fordert die SP.

Banken als «Erfüllungsgehilfen der Steuerverwaltungen»

Doch auch inhaltlich sorgt der Vorschlag des Bundesrates für Kritik. Dieser sieht vor, dass Banken künftig überprüfen müssen, ob ein Kunde unversteuertes Geld anlegen will. Falls Hinweise in diese Richtung vorliegen, muss die Bank das Geld zurückweisen. Besteht Verdacht auf ein schweres Delikt, muss dies der Meldestelle gegen Geldwäscherei gemeldet werden.

SVP und Finanzdirektorenkonferenz (FDK) kritisieren die Rolle, in welche die Banken mit dieser Änderung gedrängt würden. «Die Finanzintermediäre werden zu Erfüllungsgehilfen der Steuerverwaltung», schreibt die FDK.

Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Banken nur bei «erhöhtem Risiko» auf unversteuerte Gelder Abklärungen treffen müssen. Anhaltspunkte dafür sind etwa komplexe Strukturen, häufige Bargeldtransaktionen oder wenn ein Kunde erhöhte Diskretion verlangt. Trotzdem bezeichnet die FDK das Gesetz als «nicht praktikabel». Der Bankbeamte stehe immer mit einem Bein im Gefängnis.

Auch BDP und Grüne, welche die Gesetzesänderung positiv bewerten, fordern in einigen Punkten Nachbesserungen. Geht es nach den Grünen, soll das Geldwäschereigesetz auf den Immobilien- und Rohstoffhandel ausgedehnt werden. Die BDP fordert, dass durch die Massnahme kein «staatlicher Kontrollapparat entsteht». Darum sollen nicht nur Kriterien für ein erhöhtes, sondern auch für ein vermindertes Risiko aufgestellt werden.

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