Bürgerliche lehnen Gratis-Rechtsvertretung für Asylsuchende ab

Von links bis rechts herrscht Einigkeit: Die Asylverfahren müssen beschleunigt werden. Dennoch lehnen FDP und SVP die vom Bundesrat zu diesem Zweck vorgeschlagene Gesetzesrevision ab. Besonders umstritten ist die kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende.

Geht es nach den Bürgerlichen, sollen Asylsuchende keine kostenlose Rechtsberatung erhalten. (Bild: sda)

Von links bis rechts herrscht Einigkeit: Die Asylverfahren müssen beschleunigt werden. Dennoch lehnen FDP und SVP die vom Bundesrat zu diesem Zweck vorgeschlagene Gesetzesrevision ab. Besonders umstritten ist die kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende.

Während linke Parteien und Hilfswerke den unentgeltlichen Rechtsbeistand durchs Band begrüssen, warnen FDP und SVP vor einer «Kostenexplosion». Sie befürchten, dass mehr Beschwerden eingelegt würden, wie sie im Rahmen der am Montag zu Ende gehenden Vernehmlassung schreiben.

FDP und SVP halten die Gesetzesrevision als Ganzes für unnötig. Um die Probleme im Asylwesen zu lösen, reiche das bestehende Recht – wenn es denn konsequent umgesetzt würde.

Die CVP begrüsst die Revision hingegen als Schritt in die richtige Richtung. Aber auch sie hegt Zweifel gegenüber dem unentgeltlichen Rechtsschutz: Sie fordert vom Bundesrat, dass er in einer Testphase zeigen kann, dass die Verfahren dadurch tatsächlich verkürzt werden.

Warnung vor Verzögerungen

SP und Grüne sowie mehrere Hilfswerke und die Kantone halten den kostenlosen Rechtsschutz für notwendig. Nur so sei ein faires, rechtsstaatlich korrektes Asylverfahren möglich, mahnt das Hilfswerk Caritas.

Der kostenlose Rechtsschutz dürfe allerdings nicht zu einer zusätzlichen Verzögerung führen, warnt die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Seitens der Kantone erwarte man, «dass die zuständige Organisation verpflichtet wird, den Betroffenen die Prozessaussichten transparent zu machen und bei Aussichtslosigkeit konsequent in Richtung freiwillige Rückkehr zu beraten».

Scharfe Kritik an verkürzten Fristen

Das linke Lager und die Hilfswerke unterstützen die Gesetzesrevision zwar grundsätzlich, laufen jedoch Sturm gegen die vorgesehene Verkürzung der Rekursfristen. In diesem Bereich schiesse die Vorlage über das Ziel hinaus, schreibt beispielsweise die Schweizerische Flüchtlingshilfe.

Innerhalb der vorgesehenen Fristen werde es nicht möglich sein, sinnvolle Beschwerden einzureichen, kritisiert der Evangelische Kirchenbund. Folge davon könnten Beschwerden «auf Vorrat» sein, was im Widerspruch zum Ziel beschleunigter Verfahren stehen würden.

Auch die SP warnt, bei diesen kurzen Fristen bestehe die «Gefahr einer Asylindustrie mit einer Beschwerdequote von über 90 Prozent». «Eine solche Umsetzung wäre ein gigantischer Leerlauf», schreibt die SP. Die Beschwerdefrist und die Frist für die Beschwerdenachbesserung müssten insgesamt mindestens 20 Tage dauern. Der Bundesrat sieht 12 Tage vor.

Schutzbedürftige müssen am längsten warten

SP und Grüne sowie mehrere Hilfswerke stören sich zudem, dass das sogenannte beschleunigte Verfahren vor allem bei negativen Fällen zur Anwendung käme. Ausgerechnet Schutzbedürftige, die wahrscheinlich ein Bleiberecht erhalten, müssten daher auch künftig besonders lange auf ihren Entscheid warten.

Nach den Vorstellungen des Bundesrats soll das beschleunigte Verfahren maximal 140 Tage dauern und inklusive der Dublin-Verfahren mindestens 60 Prozent der Fälle ausmachen. Das erweiterte Verfahren kommt zum Zug, wenn nach der Anhörung zu den Asylgründe noch weitere Abklärungen nötig sind. Dieses Verfahren kann bis zu einem Jahr dauern.

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