Der baselstädtische Grosse Rat will die Erhöhung des Eigenmietwertes bremsen, die mit einer Liegenschaftsneubewertung ansteht. Eine bürgerliche Mehrheit von 44 gegen 41 Stimmen überwies am Mittwoch dazu eine LDP-Motion als Auftrag an die Regierung.
Die Motion gehört zu einem Paket von fünf Vorstössen der Ratsrechten, die im Juni ähnlich knapp zur Stellungnahme an die Regierung überwiesen worden waren. Aus Zeitgründen wurden nun am späten Mittwochnachmittag nur deren zwei behandelt und die anderen drei in die Dezembersitzung vertagt.
Auslöser des bürgerlichen Ärgers ist eine Neubewertung der Liegenschaften, welche die Steuerverwaltung Anfang Jahr angekündigt hatte. Die letzte Anpassung datierte von 2001; in den 15 Jahren seither seien Werte stark gestiegen und hätten Mieten angezogen, lautete dabei die Begründung.
Bundesrecht
Nach Hauseigentümer-Protesten justierte die Regierung Anfang Mai die Berechnungsweise des Eigenmietwertes, um dessen Anstieg zu bremsen. Sie knüpft ihn wegen sehr tiefer Hypozinsen bei selbstbewohntem Wohneigentum neu an den Miet-Referenzzinssatz. So sinkt er von bisher 4 Prozent auf 3,5 Prozent, wird aber flexibilisiert.
Nach Bundesrecht darf der Eigenmietwert nicht unter 60 Prozent des Marktwertes sinken. Ziel ist eine steuerliche Gleichbehandlung von Mietenden und Eigentümern; letztere dürfen bei den Steuern Hypothekarschuldzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abziehen. Darauf wies Finanzdirektorin Eva Herzog am Mittwoch erneut hin.
Die LDP-Motion fordert konkret eine Änderung des Steuergesetzes in drei Punkten: Der Landwert solle beim Eigenmietwert gar nicht einberechnet, die Altersentwertung von Liegenschaften ohne Beschränkung auf die Hälfte des Gebäudeversicherungswertes berechnet werden und der Eigenmietwert nicht über 60 Prozent betragen dürfen.
Geheimberechnung
Die FDP warf der Regierung inkonsequente Haltung zum Landwert vor, da dieser in einigen Fällen mehr als verdoppelt worden sei. Die neue Berechnung sei nicht nachvollziehbar, weil der Kanton die herangezogenen Verkaufspreise nicht offen lege. Zudem stehe Eigentumsförderung ja auch in der Bundesverfassung.
Das Grüne Bündnis konterte, das Land auszuklammern wäre unfair, da Gebäudeabstände und Grün-Blick sehr wohl den Wert mitbestimmten. Klammere man hier den Landwert aus, könne dies die Zersiedelung fördern.
Die andere, von der SVP eingereichte Motion wollte den Eigenmietwertsatz auf 3 Prozent des Vermögenssteuerwertes senken. Deren rechtliche Zulässigkeit bezweifelte nun jedoch nicht nur die Regierung, gemäss der so der Eigenmietwert im Schnitt auf 54 Prozent sänke, sodass der Vorstoss stillschweigend abgeschrieben wurde.