Bürgerliche wollen im baselstädtischen Parlament die Erhöhung des Eigenmietwerts durch Liegenschafts-Neubewertungen verhindern. Fünf Motionen wurden mit knappen Mehrheiten zur Stellungnahme an die Regierung überwiesen.
Auslöser des rechten Ärgers ist eine Neubewertung der Liegenschaften, welche die Steuerverwaltung Anfang Jahr angekündigt hatte. Die letzte Anpassung datierte von 2001; in den 15 Jahren seither seien Werte stark gestiegen und hätten Mieten angezogen, lautete die Begründung.
2001 war als Ausgleich zu erhöhten Buchwerten der Eigenmietwert-Satz von 5 auf 4 Prozent gesenkt und seither belassen worden. Im Schnitt würde mit der aktuellen Neubewertung bei weiterhin 4 Prozent Satz der Eigenmietwert in der Summe um einen Drittel steigen. Das brächte dem Kanton 22 Millionen Franken mehr Einnahmen.
Doch nach Protesten aus Hauseigentümerkreisen hatte die Regierung Anfang Mai die Berechnungsweise des Eigenmietwertes justiert, um dessen Anstieg zu bremsen. Sie knüpft ihn wegen der aktuell sehr tiefen Hypozinsen bei selbstbewohntem Wohneigentum neu an den Miet-Referenzzinssatz.
Damit sinkt der Eigenmietwert von bisher 4 Prozent auf 3,5 Prozent, wird aber flexibilisiert. Das reduziert die Einkommensteuer-Mehreinnahmen um 6,8 Millionen.
Diskussionen um Bundesrecht
Nach Bundesrecht darf der Eigenmietwert nicht unter 60 Prozent des Marktwertes sinken. Ziel ist eine steuerliche Gleichbehandlung von Mietenden und Eigentümern; letztere dürfen bei den Steuern Hypothekarschuldzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abziehen. Darauf pochte Finanzdirektorin Eva Herzog auch am Mittwoch im Parlament.
Sie sprach von einer «aktuellen Privilegierung der Eigentümer» wegen der Zinslage, was eben periodisch zu korrigieren sei. Die künftig 3,5 Prozent Eigenmietwert-Satz seien legal das Minimum. Das fochten mehrere Voten von rechts mit Verweis auf andere Kantone an. In der Praxis würden tiefere Unterhaltskosten eingerechnet als der Kanton nun vorsehe, hiess es auch.
Einig waren sich zwar manche Linke und Rechte damit, dass das Konzept des Eigenmietwertes problembehaftet sei – indes steht jenes im Bundesrecht und damit im Stadtkanton «nicht zur Debatte», wie Herzog sagte. Eigentlich sei der Eigenmietwert «Nonsens» und faktisch «Bankenförderung» sagte auch ein Sozialdemokrat. Doch erst jetzt wegen der Tiefzinsen kippe er real mit gesunkenen Abzügen unter dem Strich in eine Belastung der Eigentümer.
GLP bringt rechte Mehrheit
Ein CVP-Grossrat berichtete derweil von einem Mail eines Rentners, dessen Haus nun plötzlich für den Kanton die Hälfte an Wert gewinne. Da er die Hypotheken abbezahlt habe, schmelze seine Altersvorsorge wie Schnee an der Sonne. Ein Liberaler mahnte, mit neuen Werten könnten Banken die Tragbarkeit mancher Hypotheken anzweifeln; Eigentümer müssten ausziehen.
Nach engagierter Debatte wurden alle fünf Motionen mit Stimmenverhältnissen von jeweils etwa 49 gegen 44 überwiesen. Eingereicht worden waren sie mit Unterzeichnenden von LDP, FDP, SVP, GLP und CVP in unterschiedlicher Reihenfolge.
Die erste Motion fordert konkret eine Änderung des Steuergesetzes zu drei Punkten: Der Landwert solle nicht beim Eigenmietwert einberechnet werden, die Altersentwertung von Liegenschaften anders berechnet werden und der Eigenmietwert nicht über 60 Prozent betragen dürfen. Die zweite will den Eigenmietwert-Satz auf 3 Prozent des Vermögenssteuerwertes senken.
Die dritte Motion fordert die Ausklammerung von Investitionen für erneuerbare Energie bei der Berechnung des Eigenmietwertes. Die vierte verlangt eine Umstellung der Berechnung des Eigenmietwertes auf der Basis von Vergleichsmieten anstatt des rechnerischen Verkehrswertes. Die fünfte will den Eigenmietwert auf genau 60 Prozent des Marktwerts festschreiben.
Laut Herzog legt die Regierung in rund drei Monaten ihre Berichte zu den fünf Eigenmietwert-Motionen vor. Wenn die Vorstösse dann erneut Mehrheiten finden, werden sie zu verbindlichen Aufträgen an die Regierung.