Aus Sicht der bürgerlichen Parteien ist das revidierte Asylgesetz ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Asylwesen. Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben am Dienstag ihre Argumente für ein Ja in der Abstimmung vom 9. Juni dargelegt.
Dass es im Asylwesen Probleme gebe, sei offensichtlich, sagte der Zuger CVP-Nationalrat Gerhard Pfister vor den Medien in Bern. Es gelte, einen Mittelweg zu finden zwischen der Verantwortung der Politik, auf grosses Unbehagen in der Bevölkerung zu reagieren, und dem einfachen Weg, dieses Unbehagen auszunutzen oder zu verstärken.
In den Vordergrund rückten die Befürworter die geplante Beschleunigung der Asylverfahren. Das revidierte Gesetz ermöglicht dem Bundesrat eine Testphase für neue Verfahrensabläufe. Damit erhalte der Bundesrat ein wichtiges Instrument in die Hand, um die Prüfung der Gesuche effizienter zu gestalten, sagte Marianne Streiff (EVP/BE).
Wichtig ist aus Sicht der Befürworter auch, dass der Bund mit dem revidierten Gesetz Bundesbauten vorübergehend ohne Bewilligung als Asylunterkünfte nutzen kann. «Es kann nicht sein, dass alle nach Bundeszentren rufen, diese Zentren dann aber an kantonalen und kommunalen Bewilligungsverfahren und Einsprachen scheitern», sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) dazu.
«Spreu vom Weizen trennen»
Weiter begrüsst das Ja-Komitee die Sicherheitspauschalen für die Kantone, die Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende und die getrennte Unterbringung renitenter Asylsuchender. Diese Massnahmen sorgten dafür, dass sich die Bevölkerung rund um Asylunterkünfte sicher fühlen könne. In Chiasso hätten sich Beschäftigungsprogramme positiv ausgewirkt, sagte Roberta Pantani (Lega/TI).
Letztlich gehe es um das Image und die Akzeptanz des Asylwesens, gab Martin Landolt (BDP/GL) zu bedenken. Die Politik müsse den Beweis erbringen, dass sie die «Spreu» vom «Weizen» trenne. «Denn wer die Schlechten schont, der straft die Guten.»
Attraktivität der Schweiz senken
Das Ja-Komitee hält auch jene Massnahmen für nötig, die von den Gegnern besonders kritisiert werden. Zum einen geht es um die Abschaffung der Möglichkeit, auf Botschaften Asylgesuche einzureichen, zum anderen wird im Gesetz verankert, dass Wehrdienstverweigerung kein Asylgrund ist.
Aus Sicht der Befürworter tragen diese Massnahmen dazu bei, die Attraktivität der Schweiz als Asylland zu senken. Die Schweiz sei das einzige Land Europas und eines der einzigen Länder weltweit gewesen, das Asylgesuche auf Vertretungen im Ausland entgegen genommen habe, stellte Heinz Brand (SVP/GR) fest.
Weniger Gesuche aus Eritrea
Auch habe die Schweiz Wehrdienstverweigerer besser behandelt als andere Länder, sagte Brand. Dienstverweigerer aus Eritrea habe sie in den letzten Jahren «praktisch automatisch» als Flüchtlinge anerkannt. Dies habe dazu geführt, dass die Gesuche stark angestiegen seien. Neu gälten nun Wehrdienstverweigerung und Desertion explizit nicht mehr als Flüchtlingseigenschaft. Nur jene, die nachweislich an Leib und Leben bedroht seien, erhielten Asyl.
Pfister wies darauf hin, dass sich die Änderung bereits ausgewirkt habe. Im ersten Quartal des laufenden Jahres lag Eritrea zwar weiterhin an dritter Stelle der wichtigsten Herkunftsländer, doch ging die Zahl der Gesuche im Vergleich zum letzten Quartal um 37 Prozent zurück.
Den Passus zu den Wehrdienstverweigerern und dessen mögliche Auswirkungen interpretieren Gegner, Befürworter und der Bund unterschiedlich. Aus Sicht des Bundes wird damit lediglich die heutige Praxis präzisiert. Weil das Parlament die Gesetzesänderungen für dringlich erklärt hatte, sind sie bereits vor der Volksabstimmung vom 9. Juni in Kraft.