Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» hat begonnen. Das Begehren aus bürgerlichen Kreisen will das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankern. Es steht damit im Widerspruch zur Politik des Bundesrats.
Letzte Woche hatte die Regierung vorgeschlagen, das Bankgeheimnis im Kampf gegen Steuerhinterziehung auch im Inland zu lockern. Am Dienstag setzt die Lancierung der bürgerlichen Initiative einen Kontrapunkt dazu.
«Ginge es nach dem Willen des Bundesrats, so wäre die finanzielle Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger demnächst Geschichte», sagte Thomas Matter (SVP/ZH), Mitglied des Initiativkomitees, vor den Medien in Bern. Er machte klar: «Wir wollen keinen Schnüffelstaat.»
Gläserne Bürger seien mit allen Mitteln zu verhindern, sagte der Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer. «Die Vorlage des Bundesrats zur Revision des Steuerstrafrechts ist nicht das Ende, sondern erst der Anfang eines allumfassenden Staates.» Die Initiative, die sich vehement dagegen wehre, komme deshalb «zeitlich goldrichtig».
Kein automatischer Informationsaustausch
Mit der Initiative, die am Dienstag im Bundesblatt publiziert wurde, soll der Artikel 13 der Bundesverfassung zur Privatsphäre mit Bestimmungen zur «finanziellen Privatsphäre» ergänzt werden. Unterbunden werden sollen namentlich Auskünfte von Banken in steuerlichen Angelegenheiten.
Damit werde der automatische Informationsaustausch auf nationaler Ebene ausgeschlossen und das Bankkundengeheimnis für Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz gewahrt. «Die Initiative schützt aber weder Steuerbetrug noch Steuerhinterziehung», hielt Heer fest. Steuerstrafdelikte seien keine Kavaliersdelikte und sollten weiterhin hart bestraft werden.
«Das bisherige System hat sich bewährt», sagte Heer weiter. Die Steuerehrlichkeit in der Schweiz sei die höchste weltweit. Dies habe sogar der Bundesrat vergangene Woche unterstrichen. «Nur weil einzelne ausnahmsweise Verbotenes tun, sollen nicht alle überwacht, durchleuchtet und kontrolliert werden», sagte Matter.
Gerichtsentscheid nötig
Die Weitergabe von Bankdaten wäre nach dem Initiativtext bei direkten Steuern wie den Einkommenssteuern nur bei Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug möglich.
Ob die Voraussetzungen für die Herausgabe erfüllt sind, müsste ein Gericht entscheiden. «Wir haben genaue Spielregeln definiert», sagte FDP-Fraktionspräsidentin und Nationalrätin Gabi Huber (UR).
Die propagierten Regeln würden die heutige Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug stützen, wobei allerdings eine Auskunft über Bankdaten neu auch bei schwerer Hinterziehung möglich wäre. «Es geht nicht darum einen Missstand zu beheben, sondern etwas Bewährtes weiterzuführen», hielt CVP-Nationalrat Gerhard Pfister (ZG) fest.
Breit abgestützt
Dem Initiativkomitee gehören Vertreter der SVP, FDP, CVP, Lega und der Jungfreisinnigen an. Auch der Schweizerische Gewerbeverband und der Hauseigentümerverband unterstützen das Anliegen.
Die 18-monatige Frist zur Einreichung der benötigten 100’000 Unterschriften läuft am 4. Dezember 2014 ab. Die Initianten setzen sich nach eigenen Angaben das Ziel, die Unterschriften bereits bis Ende Jahr zusammen zu haben.