Bürgermeister dürfen Trauung Homosexueller nicht verweigern

Französische Bürgermeister dürfen nicht unter Berufung auf ihr Gewissen die Trauung Homosexueller verweigern. Frankreichs Verfassungsrat in Paris wies eine Klage einer Vereinigung konservativer Bürgermeister zurück, die ein solches Recht in Anspruch nehmen wollte.

Eine Homoehe in Frankreich wird geschlossen (Archiv) (Bild: sda)

Französische Bürgermeister dürfen nicht unter Berufung auf ihr Gewissen die Trauung Homosexueller verweigern. Frankreichs Verfassungsrat in Paris wies eine Klage einer Vereinigung konservativer Bürgermeister zurück, die ein solches Recht in Anspruch nehmen wollte.

Die rechtlichen Vorgaben zur im Mai in Frankreich eingeführten gleichgeschlechtlichen Ehe seien verfassungskonform, urteilte das Gericht am Freitag. Gegen die Neuerung hatte es breite gesellschaftliche Proteste gegeben.

Die Vereinigung der Bürgermeister hatte ein Recht darauf gefordert, die Trauung von Schwulen und Lesben unter Berufung auf ihre «Gewissensfreiheit» zu verweigern. Im Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe ist eine solche Klausel nicht enthalten. Die Bürgermeister sahen darin einen Verstoss gegen in der Verfassung festgeschriebene Grundrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit.

In Frankreich schliessen die Bürgermeister Ehen. Bereits jetzt können sie diese Aufgabe faktisch an ihre Stellvertreter oder an Mitglieder des Gemeinderats abtreten, wenn diese einverstanden sind.

Die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Frankreich war eines der Wahlversprechen des sozialistischen Staatschefs François Hollande.

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