Bürgerrecht: SVP-Schweizermacher scheitern mit Verschärfungen

Das Solothurner Kantonsparlament hat am Mittwoch das kantonale Bürgerrecht an das revidierte Bundesgesetz angepasst. Die SVP wollte die Hürden für Einbürgerungen erhöhen, blieb mit ihren Verschärfungs-Anträgen jedoch in der Minderheit.

Das Solothurner Kantonsparlament hat am Mittwoch das kantonale Bürgerrecht an das revidierte Bundesgesetz angepasst. Die SVP wollte die Hürden für Einbürgerungen erhöhen, blieb mit ihren Verschärfungs-Anträgen jedoch in der Minderheit.

Das kantonale Gesetz entspricht in einigen Bereichen bereits den verschärften Bundesvorgaben, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten. So hat Solothurn bereits 2014 die höheren Anforderungen an die Sprachkenntnisse umgesetzt. Der Regierungsrat beschränkte sich deshalb bei der Teilrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht auf einige punktuelle Anpassungen.

Bei der Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes gelte die Devise: «So viel wie nötig, so wenig wie möglich», sagte Kommissionspräsidentin Anita Panzer (FDP, Feldbrunnen). «Wir wollen kein aufgeblasenes Gesetz.» Da der Bund einiges abschliessend geregelt habe, etwa bezüglich Integrationskriterien, sei es nicht nötig, dies nochmals ins kantonale Gesetz zu schreiben.

Die Schweizermacher der SVP wollten sich damit jedoch nicht zufrieden geben und wollte das Gesetz zusätzlich verschärfen. Analog dem Kanton Bern sollten Personen, die im Strafregister-Informationssystem eingetragen sind, grundsätzlich nicht eingebürgert werden dürfen.

Zudem sollten Strafen und Massnahmen des Jugendstrafgesetzes, die nicht im Strafregister des Bundes eingetragen sind, beim Einbürgerungsgesuch «angemessen bewertet» werden. Ausserdem wollte die Fraktion erreichen, dass Verurteilungen im Ausland bei der Einbürgerung berücksichtigt werden.

Die Einbürgerung sei kein «Gnadenakt», sondern ein Recht, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben seien, betonte Daniel Urech (Grüne, Dornach). Das Bundesrecht sei schon scharf genug, es müsse nicht noch weiter verschärft werden.

Dieser Meinung war auch die grosse Mehrheit der übrigen Fraktionen. Mit deutlichen Mehrheiten wurden die SVP-Verschärfungsanträge abgelehnt.

Weniger lange Wohnsitzpflicht

Das neue Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht sieht neu vor, dass Gesuchsteller eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben müssen und sich während insgesamt 10 Jahren in der Schweiz aufgehalten haben. Die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr wird doppelt gezählt. Zudem werden im Bundesgesetz die Kriterien öffentliche Sicherheit, Sprachkenntnisse und Integration ausführlich geregelt.

Zu Diskussionen führte im Kantonsrat die Wohnsitzpflicht für das Kantonsbürgerrecht. Der Regierungsrat und die Justizkommission beantragten eine Verkürzung gegenüber dem geltenden Recht um zwei auf vier Jahre.

Die SVP wollte, dass Personen mit ausländischem Pass erst stellen können, wenn sie fünf Jahre im Kanton gelebt haben. Eine Mindestwohnsitzdauer sei nicht ideologisch begründet, sondern mathematisch, erklärte Christian Werner (SVP, Olten).

Der Bund habe die Niederlassungsdauer um einen Sechstel von 12 auf 10 Jahre verkürzt. Da sei es folgerichtig, dass auch der Kanton die Wohnsitzdauer im gleichen Verhältnis reduziere.

Die SP plädierte für eine Frist von zwei Jahren. Damit werde der gestiegenen Mobilität von Arbeitnehmenden Rechnung getragen, sagte Angela Kummer (Grenchen). Es mache keinen Sinn, zusätzliche Erschwernisse einzubauen und die Leute in ihrer wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu behindern.

In der Eventualabstimmung wurde der SVP-Antrag mit 59 gegen 32 Stimmen dem SP-Anliegen vorgezogen. In der Hauptabstimmung obsiegte jedoch die Fassung der Regierung mit 64 gegen 30 Stimmen.

Nach dem neuen Gesetz sollen sich Personen, die sich einbürgern lassen wollen, nicht nur um ihre eigene Integration bemühen, sondern auch um jene der Familie. Stellen die Behörden fest, dass der Ehemann die Integration seiner Ehefrau ablehnt, indem er ihr Sprachkurse verweigert, gilt er als nicht integriert und die Einbürgerung kann abgelehnt werden.

Dieses Integrationskriterium berge eine gewisse Willkürgefahr, stellte Luzia Stocker (SP, Olten) fest. Es sei deshalb wichtig, dass mit diesem Integrationspassus sorgfältig umgegangen werde.

In der Schlussabstimmung wurde das Bürgerrechtsgesetz mit 78 Stimmen gutgeheissen. 16 Kantonsrätinnen und Kantonsräte der SVP enthielten sich der Stimme.

Fehler in der Vergangenheit gemacht

Volkswirtschaftsdirektorin Esther Gassler (FDP) zeigte sich sichtlich erleichtert darüber, dass die Gesetzesrevision mit deutlich weniger Nebengeräuschen über die Bühne ging als tags zuvor im Nachbarkanton. Weil SVP und SP mit ihren Anliegen nicht durchdringen konnten, versenkte das Aargauer Parlament kurzerhand die Bürgerrechtsrevision.

Gassler räumte im Übrigen ein, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht und Leute vielleicht zu schnell eingebürgert worden seien. Das habe dem System geschadet. Nun dürfe aber Leuten, die den nicht leichten Schritt machten, eine neue Staatsbürgerschaft anzunehmen, nicht eine Welle von Misstrauen entgegenschwappen, mahnte die demächst abtretende Regierungsrätin.

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