Bulat Tschagajew wird aus der Schweiz ausgewiesen

Der ehemalige Besitzer des Fussballclubs Neuenburg Xamax, Bulat Tschagajew, muss die Schweiz verlassen. Als letzte Instanz hat das Bundesgericht seine Beschwerde gegen den Entscheid der Waadtländer Behörden abgewiesen.

Bundesgericht wies Tschagajews Beschwerde ab (Archiv) (Bild: sda)

Der ehemalige Besitzer des Fussballclubs Neuenburg Xamax, Bulat Tschagajew, muss die Schweiz verlassen. Als letzte Instanz hat das Bundesgericht seine Beschwerde gegen den Entscheid der Waadtländer Behörden abgewiesen.

Der Tschetschene mit russischem Pass hatte sich mit der Begründung gegen seine Ausweisung gewehrt, dass seine Anwesenheit in der Schweiz für seine Verteidigung notwendig sei.

Seit dem Konkurs des Fussballclubs laufen gegen Tschagajew verschiedene Strafverfahren in den Kantonen Genf und Neuenburg. Ihm werden ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Schon das Waadtländer Kantonsgericht war Tschagajews Argumenten nicht gefolgt. Dieser könne jederzeit in die Schweiz zurückkehren, wenn seine Anwesenheit wegen des Prozesses notwendig sei, hatte das Gericht seinen Entscheid begründet.

Tschagajews war am 27. Januar 2012 in Untersuchungshaft gesetzt worden. Vier Monate später wurde er gegen eine Kaution auf freien Fuss gesetzt. Seither lebt er in in St-Sulpice VD. Im April dieses Jahres wiesen ihn die Behörden des Kantons Waadt an, die Schweiz bis am 10. Mai zu verlassen.

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