Bund beantragt 97,4 Millionen Franken wegen hoher Asylgesuchszahlen

Wegen des Anstiegs der Asylgesuchszahlen sucht der Bundesrat beim Parlament um einen Kredit von 97,4 Millionen Franken nach. Es handelt sich um den grössten Posten im Nachtragskredit, den der Bundesrat am Freitag verabschiedete.

Lange Schlange: Asylbewerber in der Mensa des Empfangs- und Verfahrenszentrums in Chiasso (Archiv) (Bild: sda)

Wegen des Anstiegs der Asylgesuchszahlen sucht der Bundesrat beim Parlament um einen Kredit von 97,4 Millionen Franken nach. Es handelt sich um den grössten Posten im Nachtragskredit, den der Bundesrat am Freitag verabschiedete.

Insgesamt beläuft sich der Nachtragskredit zum Voranschlag 2012 auf 135 Millionen Franken, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) mitteilte. Das Parlament behandelt die Vorlage mit 13 Nachtragskrediten im Dezember.

80,9 Millionen Franken der zusätzlichen Gelder für den Asylbereich verwendet der Bund für den Verwaltungsaufwand und die Sozialhilfe, welche der Bund den Kantonen teilweise abgelten muss. 16,5 Millionen Franken kostet die Aufstockung der Plätze in den Empfangszentren – dazu gehören unter anderem Verpflegungs- und auch Sicherheitskosten.

Als Vorschuss gewährte die Finanzdelegation bereits 5,5 Millionen Franken für den Betrieb der Empfangszentren. Nur ein Teil der Nachträge können laut Finanzverwaltung kompensiert werden.

Fast 60 Prozent mehr Gesuche

Die Aufstockung im Asylbereich wird notwendig, weil das Budget 2012 auf deutlich tieferen Asylzahlen beruhte. Es basierte auf der Annahme, dass 19’000 Asylgesuche eingereicht werden; nun rechnet das Bundesamt für Migration (BFM) mit 30’000 Gesuchen.

Der Anstieg führt der Bund auf die zunehmende Migration aus Nordafrika, dem Balkan, Eritrea und Syrien zurückzuführen. Das sei nicht vorhersehbar gewesen.

Ein weiterer grosser Posten im Nachtragskredit von knapp 22 Millionen Franken entfällt auf das Gebäudesanierungsprogramm. Damit werden Massnahmen finanziert, welche den Ausstoss von CO2 bei Gebäuden verringern sollen.

Dieser Kredit wirkt sich jedoch nicht auf den Haushalt aus. Im CO2-Gesetz ist nämlich vorgesehen, dass bestimmte Fördermittel, welche die Kantone nicht beantragen, in das Sanierungsprogramm fliessen. Diese Kompensation geschieht im Rahmen des Nachtrags. Vom Gesamtkredit werden 37,2 Millionen Franken kompensiert.

Im Vergleich zu früheren Jahren fallen die Nachtragskredite relativ gering aus, wie die Finanzverwaltung schreibt. Mit 0,2 Prozent der veranschlagten Gesamtausgaben liegen sie unter dem langjährigen Durchschnitt von 0,3 Prozent. Keine Nachtragskredite beantragt der Bunderat für Kredite, die vom Parlament gekürzt wurden.

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