Zwei Jungwölfe aus dem Calandarudel sollen abgeschossen werden. Das Bundesamt für Umwelt hat dem Gesuch der Kantone St. Gallen und Graubünden zugestimmt und die Abschussbewilligung erteilt.
Die Kantone haben nun eine Abschussverfügung erlassen, wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Montag mitteilte. St. Gallen und Graubünden hatten die Gesuche um eine Regulierung der Wölfe Ende November eingereicht.
Begründet haben sie das damit, dass die Tiere immer mehr die Scheu verlören und in Siedlungen auftauchten. Damit wachse das Potenzial zur Gefährdung von Menschen. Mit dem Abschuss zweier Jungwölfe soll das Verhalten des Rudels beeinflusst werden. Damit die Massnahme wirkt, hat das BAFU Empfehlungen zur Umsetzung erlassen.
Es empfiehlt den Kantonen, nicht zwei Wölfe gleichzeitig zu schiessen, sondern jeweils nur einen Wolf. Getötet werden sollen die Wölfe dann, wenn die anderen Rudeltiere dabei sind. Zudem soll der Abschuss in Siedlungsnähe und «während der Aktivitätszeit der Menschen» erfolgen. Nach dem Abschuss des ersten Wolfes soll das Verhalten des Rudels verstärkt beobachtet und dokumentiert werden.
Das BAFU erinnert ferner daran, dass Wildtiere grundsätzlich nicht gefüttert werden sollten. Im Streifgebiet des Calandarudels hatte das BAFU bereits 2013 mit den Kantonen St. Gallen und Graubünden vereinbart, dass sie alle Anfütterungsstellen für die Fuchsjagd – so genannte Luderplätze – überprüfen und jene in der Nähe von Siedlungen verbieten oder verlegen.
Ebenso müsse verhindert werden, dass Wölfe durch Abfälle, etwa auf Kompost- oder Misthaufen, in Siedlungen gelockt würden, schreibt das BAFU. Für die Umsetzung und Überwachung dieser Massnahmen sowie für die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung seien die Kantone zuständig.