Der Bund führt einen Sprachenpass für fremdsprachige Ausländer ein, die sich dauerhaft niederlassen wollen. Darauf wird eingetragen, welche Kompetenzen jemand in einer der Landessprachen hat. Nur wer sich verständigen kann, erhält eine unbeschränkte C-Bewilligung.
«Der Sprachenpass wird frühestens 2015 vorliegen», sagte Adrian Gerber, Chef der Abteilung Integration beim Bundesamt für Migration der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit eine Meldung der «NZZ am Sonntag».
Noch sei offen, welche Sprachkompetenz jemand erreicht haben müsse, damit er eine C-Bewilligung erhält. Eine solche wird derzeit frühestens nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz erteilt. Und auch bei einer Einbürgerung sind Sprachkompetenzen in einer Landessprache gefragt.
In der Praxis sollen auch alle Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung einen Sprachenpass erhalten können. Bei diesen B-Bewilligungen gibt es punkto Sprachkompetenz aber keine systematische Prüfung der Vorbedingungen. Der damit verbundene bürokratische Aufwand wäre weder verhältnismässig noch zielführend, erklärte Gerber.
Ziel: bessere Integration
Allerdings sollen neue B-Aufenthalter auch die Ortssprache lernen und Sprachkurse absolvieren. Auch bei der Erneuerung einer Bewilligung kann ein Kanton im Einzelfall eine fremdsprachige ausländische Person zu Kursen verpflichten, wie Gerber erklärte.
Mit den Pflichten für die Neuankömmlinge zielt der Bund vor allem auf Angehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kommen. «Mit verbesserten Sprachkompetenzen soll auch eine bessere Integration erreicht werden.»
Ziel sei, dass sich jemand in Alltagssituationen zurechtfinde und zudem laufend seine Sprachkenntnisse ausbaue. «Es geht zum Beispiel darum, dass jemand am Telefon einen Arzttermin abmachen kann, oder dass Eltern die Informationen der Schule ihrer Kinder verstehen.»
Im Sprachenpass solle jeweils die Sprachkompetenzen einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt festgehalten werden. Grundlage dafür ist der sogenannte Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen. Wie genau ein Test zur Sprachkompetenz ausgestaltet werden und wer dies tun soll, ist noch offen.
Integration im Gesetz
Der Sprachenpass steht im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Ausländergesetzes, das diese Woche mit dem Ja des Ständerats im Parlament eine erste Hürde genommen hat. Das Gesetz verlangt, dass sich künftig nur noch gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer auf Dauer niederlassen dürfen. Ein Kriterium für die Integration ist die Sprachkompetenz in einer Landessprache.
Im Gesetz sind aber Ausnahmen vorgesehen, so zum Beispiel für Behinderte oder Menschen, die unter Illettrismus leiden. Keinen Sprachenpass brauchen die Kurzaufenthalter mit einer L-Bewilligung.
Neuartige Sprachkurse
Bereits das geltende Gesetz fordert eine bessere Integration von ausländischen Bürgerinnen und Bürgern. Ab dem 1. Januar müssen deshalb alle Kantone die Sprachförderung der Migranten forcieren.
Dazu hat die Universität Freiburg ein Instrument entwickelt, das die Kompetenzen im Alltag fördert. Der Sprachenpass sei der nächste Schritt, um die Integration zu fördern, sagte Gerber.
Der Sprachenpass soll neben Migrations- und Einbürgerungsbehörden, auch Arbeitgebern und Bildungsinstitutionen Anhaltspunkte über die Sprachkompetenzen der Passbesitzer geben.