Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) untersagt dem Krankenversicherer Sympany vorerst, Überschüsse aus dem vergangenen Geschäftsjahr an seine Versicherten auszuschütten. Der Grund: Nicht alle Versicherten würden gleich behandelt.
Sympany-Geschäftsführer Ruedi Bodenmann hatte das Überschussmodell Anfang April als «Innovation» angepriesen. Der Plan: Vom Jahresgewinn von 17,5 Millionen Franken wollte der Versicherer 5,8 Millionen Franken einem Überschussfonds zuweisen und den Versicherten auszahlen.
In den Genuss der Ausschüttungen wären Versicherte der Kantone Bern, Zürich und Solothurn gekommen. Geplant waren Beträge von 50 bis 150 Franken pro Person.
Doch in den Kantonen Bern und Zürich wären nicht alle Sympany-Versicherten in den Genuss der Beiträge gekommen, sondern nur jene in der Stadt Zürich sowie in den Berner Bezirken Bern und Biel. Auch sollten Versicherte, welche Sympany inzwischen verlassen haben sowie Personen unter 26 Jahren keine Vergütung erhalten.
Das Bundesamt für Gesundheit sieht darin einen Verstoss gegen das Krankenversicherungsgesetz. Dieses schreibe vor, dass alle Versicherten gleich behandelt würden, teilte das BAG am Donnerstag mit. Man habe Sympany deshalb per Verfügung untersagt, die geplante Ausschüttung vorzunehmen.
Bund soll Ausschüttungen anordnen können
In Zukunft soll der Bund von den Krankenkassen verlangen können, dass sie Prämien im Nachhinein rückerstatten. Nämlich dann, wenn sich herausstellt, dass die Prämien unangemessen hoch angesetzt waren.
Enthalten ist die Neuerung im Aufsichtsgesetz über die Krankenkassen. Das Gesetz befindet sich derzeit im Parlament in der Beratung.