Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Aufsichtsverfahren gegen die SBB und die Firma Securitas eröffnet. Im Zentrum steht die Frage, ob auf Zürcher Bahnhöfen private Sicherheitsleute beschäftigt waren, die in Deutschland vorbestraft sind.
Waren auf Zürcher Bahnhöfen vorbestrafte Deutsche als Securitys im Einsatz? Die SBB hatte den Auftrag für die Sicherheit auf dem Zürcher Verkehrsnetz (ZVV) Anfang 2010 an die private Sicherheitsfirma Securitas vergeben. Diese gab den Auftrag zum Teil an eine Firma weiter, die Vorbestrafte beschäftigt haben soll. Das hatte Ende Dezember der «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens SRF berichtet.
«Die Frage, ob Vorbestrafte für die Sicherheit in Bahnhöfen auf dem ZVV-Netz eingesetzt wurden, ist Gegenstand dieses Aufsichtsverfahrens», sagte BAV-Sprecher Jürg Walpen. Er bestätigte damit eine Meldung der «Berner Zeitung» vom Mittwoch.
Gemäss Walpen führt das BAV zwei Verfahren – eines gegen die SBB Transportpolizei und eines gegen Securitas. Stellt das BAV fest, dass Gesetze verletzt wurden, kann sie Strafen verhängen bis hin zum Entzug der Bewilligung, für Sicherheit im Öffentlichen Verkehr zu sorgen.
SBB räumt Fehler ein
Weiter ist Gegenstand des Verfahrens, dass Securitas ohne Bewilligung des Bundes eine Drittfirma eingeschaltet hat. Die Auslagerung auf dem ZVV-Netz an Securitas war vom BAV bewilligt worden, eine Weitergabe an eine Drittfirma dagegen nicht, wie SBB-Sprecher Christian Ginsig sagte. Der Passus betreffend einer möglichen punktuellen Verstärkung von Unterakkordanten in Bedarfsfällen sei vom BAV nicht genehmigt worden.
Der SBB entging somit, dass Securitas eine Drittfirma eingeschaltet hatte, ohne beim BAV eine Genehmigung dafür einzuholen. Damit verletzte die SBB ihre Aufsichtspflicht. Es seien Fehler gemacht worden, räumte Ginsig ein. «Eine Weiterübertragung an Unterakkordanten war und ist nicht zulässig.»
Man habe damals «diesem Umstand zu wenig Rechnung getragen». Er rechtfertigte dies, die SBB habe damals im Grossraum Zürich sehr rasch eine neue Sicherheitsorganisation aufbauen müssen.
Private übernehmen Staatsaufgaben
Das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) erlaubt der SBB unter Auflagen, Sicherheitsaufgaben an Private auszulagern. Unter anderem müssen die Sicherheitsleute einen einwandfreien Leumund haben.
Securitas-Sprecher Urs Stadler erklärte dazu, Securitas habe die Drittfirma dazu verpflichtet gehabt, Mitarbeitende mit einwandfreiem Leumund einzusetzen. «Uns sind keine Unterlagen bekannt oder vorgelegt worden, die darauf schliessen lassen, dass frühere Mitarbeitende deutsche Strafregister-Einträge aufweisen. Für uns sind das derzeit Behauptungen», schrieb er auf Anfrage.
Security-Leute nehmen in Bahnhöfen auch hoheitliche Aufgaben war, die sonst dem Staat vorbehalten bleiben: Personen dürfen von diesen angehalten, kontrolliert und sogar weggewiesen werden.
Nur Schweizer Firmen
Gemäss dem Bundesamt für Verkehr sind auch die Besitzverhältnisse der Drittfirma Gegenstand des Verfahrens. Um Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Verkehr zu übernehmen, muss eine Firma einen Schweizer Sitz haben und mehrheitlich in Schweizer Hand sein.
Die kritisierte Firma hatte gemäss Handelsregister zwar ihren Sitz in Baar ZG, wurde aber von einem Deutschen besessen und geleitet. Die Firma war erst im Mai 2011 gegründet worden. Im Januar diesen Jahres ging sie Konkurs. Securitas hat derweil einen Teil der Mitarbeitenden übernommen und überprüft.
Freihändige Vergabe
Die SBB hatte den Auftrag 2010 ohne Ausschreibung an Securitas vergeben. Die SBB, die den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens unterliegt, habe im Grossraum Zürich damals sehr rasch eine neue Sicherheitsorganisation mit 120 Vollzeitstellen schaffen müssen, erklärte Ginsig dazu.
Angesichts der vielen gesetzlichen Vorgaben sei zum damaligen Zeitpunkt nur die Securitas für einen Auftrag dieser Grösse in Frage gekommen.