Bund gibt grünes Licht für dritte Gubrist-Röhre

Grünes Licht für den Ausbau der Zürcher Nordumfahrung und die dritte Röhre am Gubrist: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Plangenehmigung erteilt. Das bedeutet aber nicht einen sofortigen Baubeginn.

Die Ausfahrt aus dem Gubrist-Tunnel auf der Autobahn A1 bei Weiningen im Kanton Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Grünes Licht für den Ausbau der Zürcher Nordumfahrung und die dritte Röhre am Gubrist: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Plangenehmigung erteilt. Das bedeutet aber nicht einen sofortigen Baubeginn.

Mit der Plangenehmigung seien die rechtlichen Grundlagen gegeben, um die Stausituation auf einem der meist belasteten Abschnitte des Nationalstrassennetzes entschärfen zu können, schreibt das UVEK in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Der Entscheid sei ein Meilenstein, aber nicht mit dem Baubeginn gleichzusetzen, hält das Departement fest. Es sei möglich, innerhalb der gesetzlichen Frist beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs einzulegen.

Das Projekt zum Ausbau der Nordumfahrung sieht vor, die Autobahn auf einer Länge von rund 10 Kilometern von vier auf sechs Spuren zu erweitern. Zudem wird am Gubrist auf einer Länge von 3,3 Kilometern eine dritte dreispurige Röhre gebaut. Die Kosten für das gesamte Projekt betragen 940 Millionen Franken.

Staus am Gubrist reduzieren

Gegen das Projekt waren beim UVEK 113 Einsprachen eingegangen. Sie betrafen einerseits entschädigungsrechtliche Anliegen von Eigentümern, die Land für den Autobahnausbau abgeben müssen. Andererseits machten viele Einsprecher lärmrechtliche Argumente geltend, wie es in der Mitteilung heisst.

Die eidgenössischen Räte erteilten aufgrund einer Motion der nationalrätlichen Verkehrskommission dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) den Auftrag, eine Kompromisslösung für eine Überdeckung beim Gubrist-Westportal zu suchen. Die Gespräche zwischen dem ASTRA, dem Kanton Zürich und der Gemeinde Weiningen sind im Gang.

Zürich drängt auf rasche Realisierung

Das UVEK seinerseits hat das Anliegen einer Überdeckung im Rahmen der Plangenehmigung abgewiesen. Die Prüfung der eingereichten Pläne habe ergeben, dass eine solche Überdeckung rechtlich nicht verlangt werden könne.

Dieser Entscheid soll aber gemäss UVEK kein Präjudiz sein. Eine allfällige – nicht vom Bund finanzierte – Überdeckung könne später immer noch gebaut werden. Es sei daher möglich, die Verhandlungen fortzusetzen.

Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion begrüsst die Plangenehmigung durch das UVEK. Damit könne der grösste Engpass auf dem Hochleistungsstrassennetz im Kanton Zürich beseitigt werden. Die Direktion von Regierungsrat Ernst Stocker (SVP) hofft nun, dass der Ausbau möglichst rasch umgesetzt werden kann.

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