Vier Tage nach der hauchdünnen Annahme der Zweitwohnungsinitiative durch das Schweizer Stimmvolk hat der Bund Leitlinien für Baubewilligungen bekannt gegeben. Für die Klärung offener Fragen hat Bundesrätin Doris Leuthard eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Alle Baugesuche, die nach dem Abstimmungssonntag eingereicht werden, müssen bereits im Licht des neuen Rechts beurteilt werden. Wenn es Zweifel mit der Übereinstimmung mit dem neuen Verfassungsartikel gibt, müssen Baugesuche sistiert werden.
Baubewilligungen, die vor dem 11. März rechtsgültig erteilt wurden, bleiben hingegen gültig. Für die zum Zeitpunkt der Annahme bereits hängigen Gesuche sei eine „korrekte, pragmatische Lösung“ zu finden. Dies teilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Donnerstag mit.
Anpassung soll im Sommer in Kraft treten
Zur Klärung der offenen Fragen setzte Bundesrätin Doris Leuthard eine Arbeitsgruppe ein. Diese soll insbesondere prüfen, wie der Begriff „Zweitwohnung“ verfassungskonform ausgelegt werden kann.
Zudem soll die Arbeitsgruppe aufzeigen, wie die Umsetzung ausgestaltet werden kann. Weiter soll die Arbeitsgruppe prüfen, wie die Übergangsbestimmungen zu verstehen sind. Die erste Sitzung ist für die erste April-Hälfte geplant.
Bereits kurz nach den Sommerferien 2012 soll die Verordnungsanpassung in Kraft gesetzt werden.
Die am Donnerstag bekannt gegebenen Leitlinien sind eine Orientierung für Kantone und Gemeinden. Sie wurden vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) erarbeitet und stützen sich auf einen bei Rütti+Partner in Auftrag gegebenen Bericht.
Initiativkomitee in Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe wird vom ARE geleitet. Ihr gehören Vertreter des Initiativkomitees, der kantonalen Bau- und Planungsdirektorenkonferenz (BPUK) sowie der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) an.
Weiter sind die Schweizerische Kantonsplanerkonferenz (KPK), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) in der Arbeitsgruppe vertreten.
Zudem können Tourismusexperten und Vertreter des Bundesamts für Justiz (BJ), des Bundesamts für Statistik (BFS), des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) mitreden.