Der Bund hält nun doch an einer dritten Röhre für den Belchentunnel der Autobahn A2 fest. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) kam in einer Studie zum Schluss: Eine Sanierungsvariante ohne Tunnel – nur mit Nacht- und Wochenendarbeit – dauert zu lange und ist nicht nachhaltig.
Der Bau einer dritten Röhre als Sanierungstunnel galt bis 2011 als beschlossen. Der Sanierungstunnel soll eine halbe Milliarde Franken kosten. Wegen der hohen Kosten liess dann der Bund aber auch eine Sanierungsvariante ohne Tunnel überprüfen.
Im Baselbiet löste dies Kritik aus. Nun stimmte jedoch das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Bau der dritten Röhre zu, wie die ASTRA-Filiale des Bundesamts für Strassen (ASTRA) in Zofingen am Donnerstag mitteilte.
Der stellvertretende ASTRA-Direktor Jürg Röthlisberger habe dies am Donnerstag den Baudirektoren von Baselland und Solothurn, Sabine Pegoraro und Walter Straumann, mitgeteilt. Der Entscheid sei aufgrund der Ergebnisse der Zusatzabklärung gefallen, die inzwischen vorlägen.
Somit sollen die bestehenden Röhren westlich um eine dritte Röhre mit zwei Fahrspuren ergänzt werden. Dies soll sicherstellen, dass stets – auch bei Sanierung, Unterhalt oder Unfall – immer zwei Spuren pro Richtung offen bleiben. Dies stelle jedoch keine Kapazitätserweiterung dar, dafür bestünde keine Rechtsgrundlage.
Teures Bauwerk
Das 2007 genehmigte Ausführungsprojekt für den Sanierungstunnel rechnete noch mit Kosten von rund 270 Millionen Franken. Weitere Abklärungen samt Sondierbohrungen im geologisch schwierigen Gebiet trieben die Schätzungen aber auf rund 500 Millionen hoch. Nun zeigte sich laut ASTRA, dass eine Sanierung ohne dritte Röhre rund 400 Millionen Franken kosten würde.
Gemäss den Zusatzabklärungen sei zwar eine minimale Instandsetzung während der Nacht und ohne Verkehrsbehinderungen möglich. Doch wäre so keine Verbesserung der Tragkonstruktion möglich, und es gäbe rund 3000 Sperrnächte. Zudem müsste ein Werkleitungsstollen gebaut werden.
Die Bauzeit würde sich über rund 16 Jahre erstrecken. Kurz danach müsste dann aber schon wieder mit der nächsten Sanierung begonnen werden, hält das ASTRA fest. Laut der Mitteilung des Bundesamts nehmen die Kantone Baselland und Solothurn den UVEK-Entscheid „mit Genugtuung“ zur Kenntnis.