Bund haftet definitiv nicht für Genfer Kantonalbank-Debakel

Die Eidgenossenschaft muss den Kanton Genf definitiv nicht für seine Auslagen von 3,4 Milliarden Franken entschädigen, die er zur Sanierung der Genfer Kantonalbank aufwandte. Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde vor Bundesgericht keine Beschwerde erhoben.

3,4 Milliarden Franken musste der Kanton Genf für die Sanierung der BCGE aufwenden (Archiv) (Bild: sda)

Die Eidgenossenschaft muss den Kanton Genf definitiv nicht für seine Auslagen von 3,4 Milliarden Franken entschädigen, die er zur Sanierung der Genfer Kantonalbank aufwandte. Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde vor Bundesgericht keine Beschwerde erhoben.

Mit dem nun rechtskräftig gewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 11. April 2012 wurde die Beschwerde des Kantons Genf im Rechtsstreit um die Banque cantonale de Genève (BCGE) abgewiesen.

„Unter das seit mehr als zehn Jahren dauernde Verfahren bezüglich der Haftung des Bundes kann somit ein Schlussstrich gezogen werden“, freute sich am Montag das Eidg. Finanzdepartement (EFD) in einem Communiqué.

Der Kanton Genf hatte der früheren Eidg. Bankenkommission (heute Eidg. Finanzmarktaufsicht, FINMA) vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht gegenüber der BCGE nicht korrekt wahrgenommen zu haben. Genf verlangte vom Bund Schadenersatz in der Höhe von 3,4 Milliarden Franken; das entspricht dem Betrag, den der Kanton für die Notsanierung der BCGE im Jahr 2000 hatte aufwenden müssen.

Sieben Jahre auf Eis gelegen

Der Kanton hatte deshalb im Februar 2002 beim EFD ein Schadenersatzbegehren gegen den Bund eingereicht. Nachdem das Verfahren während sieben Jahren auf Eis gelegen hatte, wies das EFD das Begehren im August 2010 ab. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die dagegen erhobene Beschwerde des Kantons Genf im April 2012 ab.

Der am 24. April publizierte Entscheid konnte innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Man werde wahrscheinlich Beschwerde einlegen, hatte es damals seitens des Kantons Genf noch geheissen.

Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht, die Normen zur Bankenaufsicht dienten dazu, die Einleger vor dem Risiko zu schützen, ihr Guthaben bei einer Insolvenz ihrer Bank zu verlieren. Hingegen dienten sie nicht dazu, die Kantone, die für die Verbindlichkeit ihrer Kantonalbank haften, vor dem Risiko zu schützen, die Bank eines Tages sanieren zu müssen.

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