Die zivilen Drohnen am Himmel stellen eine neue Herausforderung dar. Die gesetzliche Regulierung hat mit der technischen Entwicklung nicht Schritt halten können, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt in einem Bericht festhält.
Laut dem Bericht «Zivile Drohnen in der Schweiz», den das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Internet publiziert hat, bewegen sich derzeit rund 20’000 zivile unbemannte Luftfahrzeuge am Himmel über der Schweiz. Und die Zahl wird angesichts der technischen Entwicklung weiter steigen.
Im Sinne einer Gesamtschau skizziert der Bericht nun eine Drohnenstrategie und gibt erste Empfehlungen ab.
Die Arbeitsgruppe, die den Bericht verfasst hat, kommt dabei unter anderem zum Schluss, dass Drohnen zwar – wie viele andere Fluggeräte, Fahrzeuge und Technologien auch – zu kriminellen Zwecken eingesetzt werden könnten. Sie geht allerdings nur von einer «mässigen Bedrohung» aus. Es würden keine grundsätzlich neuen Gefahren geschaffen.
Flugverbot bei Kernkraftwerken?
Laut Bericht ist es etwa denkbar, «dass Aktivisten oder Terroristen ein Kernkraftwerk oder andere kritische Infrastrukturen aus der Luft mit Drohnen relativ einfach observieren können, um Aktionen vorzubereiten».
Aus Sicht des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) wäre deshalb in einem bestimmten Umkreis von Kraftwerken die Einrichtung einer Luftsäule mit einem Flugverbot wünschenswert.
Die Verfasser des Berichts halten eine solche Regelung derzeit jedoch nicht für sinnvoll: «Ob sich eine solche Flugverbotszone bei ernsthaft böswilligen Absichten beim heutigen Stand der Technik durchsetzen liesse, ist offen.» Zudem sei das Auskundschaften einer Kernkraftanlage, ob nun mit einer Drohne oder auf anderem Wege, ohnehin strafbar.
Es sei aber denkbar, dass in naher Zukunft ausgereifte Systeme zur Drohnenabwehr entwickelt würden. Dann sei deren Regulierung und Zulassung notwendig. Heutige Störsender seien verboten; sie würden die WLAN-Netze in der Umgebung zerhacken.
Pizza-Lieferungen in der Stadt
In Zukunft könnten Drohnen auch für den Transport von Gütern zum Einsatz kommen. In welchem Ausmass, ist unklar: «Dringend benötigte Medikamente bei schlechter Sicht mit einer Drohne in eine Alphütte zu transportieren, wird gesellschaftlich wohl anders bewertet als ein Pizza-Lieferdienst per Drohne in der Stadt», hält das BAZL fest.
Das Bundesamt will nun die weitere Entwicklung abwarten. Sollte sich dereinst ein Regelungsbedarf ergeben, will das BAZL die Vorgaben bezüglich Luftraum, Geräteanforderungen sowie Start- und Landepunkte konkretisieren.
Derzeit ebenfalls keinen Handlungsbedarf sieht der Bericht unter anderem in Hinblick auf den Datenschutz, den Lärm- und Umweltschutz oder Haftungsfragen. Die bisherigen Regelungen würden ausreichen.
So könnten beispielsweise Drohnen zwar einfach mit Kameras ausgerüstet werden. «Die heutigen Vorgaben des Datenschutzes haben auch für den Betrieb ziviler Drohnen vollumfänglich Geltung.» So ist das Filmen von erkennbaren Personen nur mit deren Einwilligung oder aufgrund eines überwiegenden Interesses gestattet.