Bund prüft redimensionierte Asylunterkunft im aargauischen Bettwil

Das Seilziehen um die geplante Asylunterkunft des Bundes in Bettwil AG dauert an. Der Bund prüft nun, ob in der Militäranlage eine Unterkunft für 20 bis 40 Asylbewerber eingerichtet werden soll. Der Kanton Aargau hält auch ein solches Vorhaben wegen des Baurechts für nicht bewilligungsfähig.

Die Militärunterkunft in Bettwil: Der Bund prüft nun eine redimensionierte Nutzung der Anlage für Asylsuchende (Bild: sda)

Das Seilziehen um die geplante Asylunterkunft des Bundes in Bettwil AG dauert an. Der Bund prüft nun, ob in der Militäranlage eine Unterkunft für 20 bis 40 Asylbewerber eingerichtet werden soll. Der Kanton Aargau hält auch ein solches Vorhaben wegen des Baurechts für nicht bewilligungsfähig.

Das teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag nach einer Sitzung der „Arbeitsgruppe Bettwil“ mit. Der Gruppe gehören Vertreter des Kantons, der Gemeinde und des Bundesamtes für Migration (BFM) an.

Der BFM-Vertreter habe ausgeführt, dass eine redimensionierte Nutzung nach Meinung des Bundes bewilligungsfähig sei, hielt das DGS fest. Das BFM habe jedoch versichert, dass sich der Bund in jedem Fall an die Baubewilligungspflicht halte.

Der Bund prüfe, ob ein Gesuch für das redimensionierte Projekt eingereicht werde, sagte BFM-Mediensprecher Michael Glauser auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die klaren rechtlichen Fakten würden nun auf dem Tisch liegen.

Die Kantonsbehörden gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass auch eine kleinere Asylunterkunft nicht bewilligungsfähig ist. Der Bund hatte ursprünglich in der Militäranlage für die Dauer eines halben Jahres rund 100 Asylbewerber unterbringen wollen.

Gemeinde bleibt hart

An der Sitzung der Arbeitsgruppe wies der Bettwiler Gemeindeammann Wolfgang Schibler auch die neusten Pläne des BFM zurück. Falls der Bund Massnahmen zur Umsetzung ergreift, will der Gemeinderat nach eigenen Angaben umgehend eine Verfügung dagegen erlassen.

Vergangene Woche war der Rechtsdienst des Regierungsrates zum Schluss gekommen, dass für die befristete zivile Nutzung der Militäranlage, die etwas ausserhalb des Dorfes im Freiamt liegt, zwingend eine Baubewilligung notwendig ist.

Es fehlen jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen, um eine entsprechende Bewilligung zur Umnutzung erteilen zu können, wie das Gutachten zeigte. Im Aargau ist der Kanton – und nicht die Gemeinde – für Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone zuständig.

Regierungsrat stützt Bedenken

Der Regierungsrat stellte sich hinter das Gutachten und stützte damit die rechtlichen Bedenken der Gemeinde. Die 560-Seelen-Gemeinde sowie ein regionales Komitee hatten von Beginn an betont, es brauche eine Baubewilligung. Die Bevölkerung lehnt die Asylunterkunft vehement ab.

Das BFM hatte dagegen den Standpunkt vertreten, es brauche für eine auf sechs Monate befristete Nutzung der Militäranlage keine Baubewilligung.

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