Bund soll Eigenmietwert-Steuerzuschlag für Aargauer reduzieren

Der Aargauer Regierungsrat soll beim Bund eine Reduktion des Zuschlags von 20 Prozent bei den Eigenmietwerten bei den direkten Bundessteuern fordern. Das verlangt die FDP-Fraktion in einer Motion. Die Partei rennt offene Türen ein: Der Regierungsrat will beim Bund eine Reduktion des Zuschlags beantragen.

Der Aargauer Regierungsrat soll beim Bund eine Reduktion des Zuschlags von 20 Prozent bei den Eigenmietwerten bei den direkten Bundessteuern fordern. Das verlangt die FDP-Fraktion in einer Motion. Die Partei rennt offene Türen ein: Der Regierungsrat will beim Bund eine Reduktion des Zuschlags beantragen.

Mit einer Reduktion des Eigenmietwertzuschlags für selbst genutzten Wohnraum solle die Steuergerechtigkeit wieder hergestellt werden, heisst in der am Dienstag von der FDP-Fraktion eingereichten Motion.

Für die direkten Bundessteuern müssen die Eigenmietwerte 70 Prozent des Marktwertes betragen. Wenn der kantonale Wert unter der Marke liegt, erhebt die eidgenössische Steuerverwaltung für die direkte Bundessteuern einen Zuschlag. Der Zuschlag für den Aargau beträgt derzeit 20 Prozent, weil die Eigenmietwerte bis Ende 2015 unter 60 Prozent lagen.

Per Anfang Jahr wurden im Kanton Aargau jedoch die Eigenmietwerte für selbst genutzten Wohnraum dem Marktwert pauschal angepasst. Der Durchschnittswert liegt nun wie im kantonalen Steuergesetz vorgeschrieben bei 60 Prozent.

Das hatte der Grosse Rat im November mit 68 zu 64 Stimmen beschlossen. Die Erhöhung, die in jeder Gemeinde unterschiedlich ausfällt, bringt dem Kanton 14 Millionen und den Gemeinden 13,3 Millionen Franken mehr in die Kasse.

Regierung will in Bern vorstellig werden

Bereits in der Botschaft ans Parlament machte der Regierungsrat klar, dass wegen der kantonalen Erhöhung der Zuschlag des Bundes verringert werden müsse.

«Betragen die aargauischen Eigenmietwerte im Durchschnitt wieder 60 Prozent, so ist der Bundessteuerzuschlag zumindest in der derzeitigen Höhe nicht mehr gerechtfertigt», schrieb der Regierungsrat in der Botschaft. Daher werde das kantonale Steueramt beim Bund eine Reduktion des Zuschlags beantragen.

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