Der Ständerat hält an einem Mindestalter für Velofahrer und an einer Helmtragpflicht fest. Zudem will er im Gegensatz zum Nationalrat mehr Atem- statt Blutproben für Blaufahrer. Neu schlägt die kleine Kammer ausserdem einen Artikel zu Fussgängerstreifen vor.
Die Ständeräte waren sich im Rahmen des Massnahmenpakets für mehr Sicherheit im Strassenverkehr Via Sicura einig: Bei Fussgängerstreifen herrscht Handlungsbedarf. Bislang kann der Bund nur Vorschriften zu Markierungen der Fussgängerstreifen machen. Neu soll er auch bauliche Massnahmen vorschreiben können. Diese muss er in Zusammenarbeit mit den Kantonen erlassen.
Verkehrsministerin Doris Leuthard bezeichnete den Entscheid als sehr weise. Als mögliche bauliche Massnahme nannte sie Vibrationsplatten, welche die Autofahrer auf den Fussgängerstreifen aufmerksam machen.
Velohelm bis 14 obligatorisch
Einführen will der Ständerat ein Mindestalter für Velofahrer. Er schlägt vor, dass Kinder vor dem 6. Altersjahr auf Haupt- und verkehrsreichen Strassen nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person fahren dürfen. Der Entscheid fiel stillschweigend. Der Nationalrat hatte sich in der Wintersession gegen ein Mindestalter ausgesprochen.
Eine weitere Differenz zum Nationalrat betrifft den Velohelm. Der Ständerat will nach wie vor alle Radfahrer bis zum vollendeten 14. Altersjahr dazu verpflichten, einen Helm zu tragen. Der Nationalrat wollte von einem Helmobligatorium nichts wissen.
Am meisten zu diskutieren gab der Umgang mit alkoholisierten Lenkern. Ständerätin Karin Keller-Sutter (FDP/SG) verlangte wie bereits der Nationalrat, dass bei Anzeichen von Trunkenheit am Steuer wie heute zusätzlich zum Atemtest auch eine Blutprobe angeordnet werden muss. Atemlufttests seien zu ungenau und seien vor Gericht nicht beweisfest, sagte Keller-Sutter.
Weniger Blaufahrer-Unfälle dank Atemlufttests
Verkehrsministerin Doris Leuthard zeigte sich erstaunt über den Antrag. Nach Einführung der Atemlufttests im Jahr 2005 habe sich die Zahl der alkoholbedingten Unfälle halbiert. Genau das sei die Absicht des Gesetzgebers gewesen.
Die Blutprobe sei sehr aufwändig und teuer, sagte sie. Deshalb solle sie nur ausnahmsweise vorgenommen werden, etwa wenn die betroffene Person dies verlangt oder Anzeichen bestehen, dass die Person unter Drogeneinfluss steht.
Das Parlament solle nun einen konkreten Schritt für weniger Bürokratie und tiefere Kosten machen, forderte Leuthard. Im Übrigen wies sie darauf hin, dass sich der Bundesrat mit seinen Vorschlägen an den Regeln orientiert, die in fast allen Ländern Europas gelten.