Der Bund soll länger für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zahlen. Das will der Ständerat. Er hat am Donnerstag eine Motion von Philipp Müller (FDP/AG) angenommen.
Die kleine Kammer hiess den Vorstoss mit 31 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Nun ist der Nationalrat am Zug. Heute zahlt der Bund während fünf beziehungsweise sieben Jahren Pauschalen für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.
Nach dem Willen des Ständerates soll er künftig während zehn Jahren die vollen Kosten tragen. Die Kantone sollen dann zahlen, wenn sie die Integration vernachlässigen oder Ausschaffungen zu wenig konsequent vollziehen. Die Befürworter der Änderung sprachen von einem «Verursacherprinzip».
Tiefe Erwerbsquote
Die Erwerbsquote von anerkannten Flüchtlingen liege nach fünf Jahren nur bei 28 Prozent, gab Müller zu bedenken. Die Kantone und die Gemeinden würden also erheblich zur Kasse gebeten. Sie hätten aber keinen Einfluss auf die Aufnahme. Weil der Bund entscheide, ob jemand aufgenommen werde oder nicht, müsse auch der Bund zahlen.
Es brauche finanzielle Anreize, damit der Bund die Möglichkeiten für eine restriktive Anerkennungs- und Aufnahmepraxis ausschöpfe. Die Behörden könnten die Kosten zum Beispiel auch dadurch senken, dass Personen den Schutzstatus S erhielten statt vorläufig aufgenommen würden.
Bund nicht «Verursacher»
Justizministerin Simonetta Sommaruga widersprach. Die «Verursacher» seien die Unrechtsstaaten und Bürgerkriege, nicht die Bundesbehörden. Ob jemand schutzbedürftig sei oder nicht, bestimmten die Flüchtlingskonvention und das Asylgesetz. Vorläufig aufgenommen würden beispielsweise Syrerinnen und Syrer. «Schauen Sie sich an, was in Aleppo läuft. Würden Sie in Aleppo bleiben?», fragte Sommaruga.
Änderungen an der Aufteilung der Kosten und Aufgaben zwischen Bund und Kantonen lehnt der Bundesrat laut der Justizministerin nicht grundsätzlich ab. Zuerst müsse die Situation aber gemeinsam mit den Kantonen analysiert werden. Dieser Prozess sei in Gang. Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) seien dabei, Daten zu erheben. Anschliessend würden die Schlüsse daraus gezogen.
Nicht der Weisheit letzter Schluss
Der Bund überweise den Kantonen jedes Jahr Pauschalen im Umfang von mehr als einer Milliarde Franken, sagte Sommaruga. Sie wisse nicht, ob es der Weisheit letzter Schluss sei, nun einfach mit der Giesskanne eine weitere Milliarde zu verteilen. Geprüft werden müsse auch, ob das Geld allenfalls effizienter eingesetzt werden könne, etwa mit besseren Integrationsanreizen.
Auch sie wolle die Erwerbsquote steigern, betonte Sommaruga. Deshalb habe sie dem Parlament das Integrationsgesetz vorgelegt. Die Justizministerin erinnerte zudem an die beschlossene Asylreform, welche die Asylverfahren beschleunigen soll. Damit könnten sich jene, die bleiben dürften, rascher integrieren, sagte sie. Das sei entscheidend.
Vorgesehen ist im neuen Asylgesetz auch, dass Kantone, die ihre Vollzugsaufgaben mangelhaft erfüllen, die finanziellen Folgen tragen müssen. Das bedeutet, dass der Bund den Kantonen für Personen, die sie hätten ausschaffen müssen, keine Pauschalen mehr ausrichtet. Diese Bestimmung tritt Anfang Oktober in Kraft. Ein Teil der Forderungen aus Müllers Motion ist damit erfüllt.